Das E-Prüfzeichen wurde unter ganz anderen Voraussetzungen erteilt. Das Land in dem das E-Prüfzeichen erteilt wurde hat Sorge dafür zu tragen bzw. überprüft laufend, daß die Eigenschaften des Gegenstands gleichbleiben .... das funzt mehr als augenscheinlich nicht bei selbst lasierten RüLis weil die Eigenschaften jedesmal unterschiedlich sind und dahingehend nicht geprüft wurden. Ergo: Eintragung ungültig, Peng! Gleiches gilt für Xenon in DE Scheinwerfern, 320i mit Umbau 325i und Trommelbremsen wobei ich mich jetzt nicht auslasse ob erst genanntes sinnvoll ist oder nicht. Generell, wenn es ein TÜVer einträgt ist es nicht gleich zu setzen mit astrein was natürlich einen Laien überfordert ... der ist aber mit dran.
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Bearbeitet von - 3erMeyer am 17.02.2006 17:07:27