vieleicht haette man seinen kumpel drüber informieren sollen was er mit dem auto tun und lassen soll.
ist ja auch nicht gerade der normalfall das man per knopfdruck auf ner fernbedienung das fenster auf und zu macht.
zv,alarm usw alles normal.aber fenster auf und zu?
spätetsens wenn du kinder hast die mitfahern weisst du das sowas eh müll ist.
aendert aber nichts an der tatasaceh das wenn es wirklich nen kumpel ist dafuer aufkommen sollte.
rechtlich waere noch zu klaeren ob seien versicherung dafeur eintreten muss udn ob da sein verschulden vorliegt.
die versicherung wird sich das schon so drehen das du ihn vorher über eine unnormale fenster fernbedienungsfunktion hättest informieren müssen.
bei fernbedienungen muss man halt damit rechnen das gewollt oder ungewollt mal nen knöpfchen gedrückt wird.
die versicherung wird die schuld schon auf dich abwälzen udn hat vermutlich gute chancen dabei.
übrigends ist das erste beratungsgespraech bei einem anwalt kostenlos.wenn nicht,dann hat man wohl den falschen anwalt.
da gibts auch ne regelung für.
gruss sascha
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