Seitenblinker als Seitenmarkierung nutzen
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Hi, möchte zwar Seitenmarkierung, aber nicht unbedingt in die Stoßleisten eingelassene. Wie sieht es aus, die Seitenblinker zu Standlichtblinkern umzubauen? Bzw. diese genau so zu nutzen wie die vorderen US Standlichtblinker?
Hat das schon jemand gemacht, Erfahrungen?!
Müsste doch eigentlich auch erlaubt sein, da es ja normale Seitenmarkierungen sind, sogar Orange! Nur eben auch als Blinkerfunktion...
Danke schonmal für jede Info!
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Hallo RaverOnDope,
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Gruß
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BIN MIR NICHT SICHER, aber hab mal irgendwo gehört das es nicht erlaubt ist da das Prüfzeichen für einen Blinker ist und die Seitenblinker auch am Fahrzeug zu hoch verbaut sind.
Aber steinige mich bitte nicht ;-)
Bin mir da auch nicht Sicher.
Aber rein theoretisch müsste das machbar sein, da vorne die richtigen Posis auch orange und hinten rot sein müssen.
Und viel anders sind die Seitenblinker ja auch nicht.
Würde mal beim Tüv fragen.
Danke aber mal, dass du die Seitenblinker an die Stoßstange bauen musst, da diese sonst zu hoch hängen ***und den Gegenverkehr stören könnten*** ;-)
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Na wenn der Staat sonst keine Probleme hat ^^
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Hab ich auch gemacht mit den Seitenblinkern und die Cops haben (bis jetzt) auch noch nix bemängelt...;-)
Michl
PS: wurd glaub ich zwei mal mit angehalten und 35 mal ohne ;-)
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War damit auch schonmal jemand beim TÜV? Wegen ner HA oder so? Wurde das da bemängelt?
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hiho,
ich hatte mal bei nem peugeot 106 die Seitenblinker genutzt um da Standlicht unterzubringen, hatte den nachteil das durch das zusätzliche Loch Flüssihkeit einen guten weg in die Konstruktion hatte und diese Zerstört hat...
War damit auch das eine odere mal beim TÜV, ausser das er ein wenig doof geschaut hat als er die beleuchtung getestet hat, hat er sich nicht geäussert... Hauptsache die Seitenblinker sind noch bedeutend heller als das Standlicht...
Hatte 2-3 Jahre keine Probleme mit TÜV oder Cops...
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Bearbeitet von - -TotMannGeht- am 03.02.2006 07:46:16
Tja, du hast aber auch auch eine extra Birne als Standlicht verbaut, oder?! Also weisses licht. Dadurch sind es keine SMLs.
SMLs unterliegen aber anderen Auflagen, als Standlicht.
Da der Peugeot ja nur 2 Standlichtquellen original hat, hast du dich mit deinem zusätzlichen Blinker-Standlicht (also insgesamt 4 SL-Quellen) auch im Rahmen der StVZO verhalten. (Jetzt mal abgesehen, von der Änderung am Beleuchtungskörper)
Ich nehme mal an, das wir hier von orangenen SMLs reden. Die dürfen halt in D nicht zu hoch angebracht sein. Glaube es waren 27 cm oder etwas in der Richtung... Dafür zählen sie halt nicht als Standlicht und man kann weiter seine AngelEyes, also 4 SL-Quellen fahren... ;-)
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Es geht um die Seitenblinker ;) Nicht um die normalen forderen! Wenn die Seitenblinker so glimmen, dass das normale Blinken zu erkennen ist, sollten diese doch eigentlich als normale Seitenmarkierungsleuchten durchgehen, gell?! Mal von der Höhe abgesehen, aber der Wagen wird eh tiefer :P
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@Heiler: Nicht tiefer als 27cm. :) Oder sind die US-Leuchten in den Frontschürzen unterhalb von 27cm? :)
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ich hatte die standlicht birnen in den seitenblinkern die leuchteten sobald das standlich an war, durch die streuscheibe der seitenblinker war dieses leuchten orange... zwar heller als erwartet bei standlichtbirnen aber noch etwas dunkler als der blinker
wie hoch die waren kann ich jetzt net mehr sagen... aufjedenfall hatte der prüfer beim tüv keine probs damit und der polizist bei ner allg. verkehrskontrolle auch nicht
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Bearbeitet von - -TotMannGeht- am 03.02.2006 16:31:43
Also wo wir gerade bei der Lichtdiskussion sind,so weit ich weis,darf man 6 Standlichtquellen vorne Verbaut haben!!!
So und nun zu den Begrenzungsleuchten:
Auszug aus §51
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000mm müssen mit zwei Begrenzungsleuchten ausgestattet sein,bei denen der äussere Rsnd der Lichtaustrittsfläche nicht mehr als 400mm von der breitesten stelle des Fahrzeuges Entfernt sein darf Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten,die Bestandteil der Scheinwerfer sein Müssen.
Also von ner Bestimmten höhe steht da nicht´s drinne nur halt wegen der Breitesten stelle vom Auto!!!
Hoffe mal das Hilft weiter
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(OO''(||||) (||||)/''OO)
Bearbeitet von - E30Cab am 03.02.2006 16:36:29
da steht nix von der höhe drin weil es um Seitenbegrenzungsleuchten geht und diese wie in deinem Text steht beim Scheinwerfer sind! Also ergibt sich dadurch die höhe!
In diesem Thread gehts aber um die Seitenmarkierungsleuchten diese müssen mindestens 27cm über dem Boden sein und sollten in Deutschland Orange sein! Rote sind eigentlich nur für importfahrzeuge zugelassen! Wenn diese jedoch vollabnahme brauchen muss dies umgerüstet werden!
Ob es erlaubt ist die Blinker zu nutzen weiss ich nicht sicher aber technisch ist es mit relais kein problem! Und ältere e36 hatten keine Seitenblinker was vielleicht auch zu erwähnen wäre!
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Mh, dann frag ich mal meinen TÜVler, was der dazu zu sagen hat... Dachte nur, hier hat das bestimmt schonmal jemand gemacht. Ist ja weniger Arbeit als Seitenmarkierungsleuchten in die Stoßleisten einzuarbeiten ;)
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Hi also ich habs verbaut! Die vorderen 2 und die seitlichen Zwei. Eigentlich sind ja meines erachtens nach Standlichblinker gar nicht erlaubt sagt die Polizei! Aber bei den E46 Facelift modellen ist es doch so dass wenn man das Standlicht aus der Fassung nimmt dann leuchten die Blinker als ersatz! Ich habe mir über ebay einen Satzt solcher Standlichtblinkermodule gekauft und alle 4 Blinker auf die 2 Module gehängt. Wird zwar etwas warm aber ich hatte bis jetzt noch nie Probleme.
Mfg Martin
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Das die warm werden liegt aber an den scheiß eBay Dingern ;) Die sind meist nur gepfuscht und taugen oftmals nix. Wurde schon oft genug erwähnt. Werd daher selbst ne Schaltung basteln und dann die vorderen Blinker und die Seitenblinker mit dem Standlicht verbinden.
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