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Todtenweis
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator McClane am 01.02.2006 um 00:21:59 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Am Freitag, den 27. Januar 2006 (ca. 23:00 Uhr geschah es. Auf dem Weg zur Disko unterschätzte ich eine Rechtskurve, trotz DSC brach das Heck aus und fuhr mit der Fahrersteite einen Baum um (war noch ein kleinerer Baum schätze mal gute 20 cm Durchmesser). Zum Glück ist den anderes vier Mitfahrern und mir nicht's pasiert. Der Abend war somit gelaufen. Habe dan natürlich die Polizei gerufen (wäre sonst ja Fahrerflucht) die den Unfall aufnahmen. Der ADAC hat meinen Wagen (ein BMW e46 316i Limousine Bj. 2002 Facelift in topasblau met.) zur BMW Werkstatt gebracht. Heute fuhr ich nun in die Werkstatt um mir den Schaden bei Tageslicht anzuschauen.
Oh nein. So ein sch***.
Die Fahrerseite ist bei der vorderen Tür etwa 10 cm eingedrückt, die Türen auf der Fahrerseite gingen auch nicht mehr auf, die Heckschürtze ist auch hinüber, Seitenspiegel is kaputt, meherere Kratzer und Dellen und der Rahemen ist wahrscheinlich auch verzogen. Airbag ging aber keiner auf. Doch als ich am Vortag den Motor anlassen wollte ging der nicht an. Könnte da was an der Elektronik kaputt gegangen sein.
Zum Glück hab ich Vollkasko. Doch die Versichserung wird nun ziehmlich teuer werden, da ich noch Fahranfänger bin (werde am 05. Februar 19 Jahre). Hab im Moment bei Vollkasko und Haftpflicht um die 100 % und zahlte zusammen für dieses Jahr 1690 EUR.
Was glaubt ihr? Ist es besser den Wagen unrepariert zu verkaufen oder doch besser reparieren lassen. Würde mir wenn dann einen gleichwertigen kaufen. Kann eine BMW Werkstatt den Wagen wieder richten als wäre nie was passiert, oder wird der Unfall immer sichtbare Spuren hinterlassen.
Weiß einer zufällig wie lang eine solche Reparatur dauern würde (hoffentlich nicht zu lang).
Kann zur Zeit an nicht's anderes denken, mein armes Auto, es tut weh wenn man sieht wie es vom Abschleppdienst mitgenommen wird. Könne ich doch nur die Zeit zurück drehn. Im Nachhinein ist man halt immer schlauer.
Bitte nicht böse sein weil ich einen Beitag für dieses Thema geschrieben hab.
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Bearbeitet von - McClane am 01.02.2006 00:21:59
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Hallo supertyp,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall - und jetzt"!
Gruß
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Mein herzliches Beileid!
Die Versicherung kann doch nicht so teuer werden, zahlen wir doch alle mit ;-) Kleiner Spass.
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Ein 3er, das hat doch nichts mit Sex zu tun! ;-)
Weiß-Blau-Gruß
Dominik
Meine "Actionstory"
Naja, erstmal gut, daß keinem etwas passiert ist.
Das DSC hilft leider nicht immer, sprich nur im Rahmen der physikalischen Grenzen.
Zum Auto:
Generell man kann sowas aus der Ferne ohne Fotos immer schwer einschätzen. Vielleicht fragst Du einfach mal die Werkstatt, was die meinen.
Aber so wie es sich anhört, würde ich ihn ehrlich gesagt so verkaufen wie er ist.
1. Ist der Schaden denke ich schlimmer als er aussieht (wegen der Bodengruppe).
2. wenn Du ihn reparierst, musst Du ihn bis zum bitteren Ende fahren. Den wird Dir nämlich heile so schnell keiner mehr abkaufen, nach so einem Bums.
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Mitglied seit: 27.10.2005
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201 Beiträge
Hauptsache keiner verletzt.
Beim Auto kann ich 330Klaus nur zustimmen. Erst mal die Werkstatt fragen. Natürlich bekommt der Freundliche den Wagen optisch und technisch wieder hin. Lass Dir mal einen Kostenvoranschlag machen und dann kannst Du abwägen ob sich die Reparatur lohnen würde.
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Das dien Motor nicht geht könnte am Batterietrennmechanismus liegen !
Bei einem Unfall wird da die Stromversorgung unterbrochen...
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Gruß
Joey
Was...! Das ist kein M3...!?
Erst mal kann ich Joey starman nur zustimmen, BMW hat eine art sprengkabel an die baterie gabaut. Bei einem unfall wird dann die stromzufur zum auto gekappt, damit z.b. keine brände entstehen durch kurzschluss...
Also grundsätlich, ein unfaller ist kein neuer mehr... Schick doch mal ein paar fotos, ich hab schon so einiges gerichtet bekommen. mit fotos kann man mehr sagen. Ist halt nur ne frage des geldes.
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Mitglied seit: 17.12.2004
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60 Beiträge
Wenn du eh Vollkasko hast zahlt dir die Versicherung den Wagen (Wert vor dem Umfall) und nimmt den verunfalten Wagen mit...
Wenn der Rahmen verzogen ist, ist es ja ein Unfall Auto. Und das must du (falls du ihn Behältst) beim verkauf angeben. Und dann machst du noch den grösseren Verlust.
Allso am besten zuerst mit der Versicherung bereden was die meinen.
Also so ist es auf jeden fall in der Schweiz.
Freundliche Grüsse
aus der schönen Schweiz
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Mitglied seit: 23.09.2005
Todtenweis
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Am Montag wenn der Meister in der Werkstatt ist fahr ich nochmals hin und schau, dass ich ein paar Fotos mach und hier reinstellen kann.
Wie is des gemeint, dass die Versicherung bei Vollkasko den Wagen (Wert vor dem Umfall) zahlt und ihn mitnimmt. Die zahlt doch auch nur den vollen Wert des Autos wenn die Reparatur teurer ist wie der des Autos.
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Hi, mal ein paar kleine Tips vom Versicherungsfachmann: das Fahrzeug solltest Du von einem Sachverständigen besichtigen lassen - aber erst mit dem Kaskoversicherer sprechen, da dieser den Sachverständigen in aller Regel benennt. Dieser stellt die Höhe der Reparaturkosten und auch die Reparaturwürdigkeit fest. Übersteigen die Reparaturkosten nämlich den Zeitwert Deines Autos (sprich: den Wert, den Dein Auto vorm Unfall normalerweise am Markt erzielt hätte), dann liegt Totalschaden vor. Dein Versicherer reguliert dann Wiederbeschaffungswert (der o.g. Zeitwert) abzüglich Restwert (den Wert vom kaputten Fahrzeug) abzgl. Selbstbehalt. Der Versicherer darf Dir über sogenannte Restwerthändler ein Angebot fürs Auto machen, aber die Entscheidung, ob und wem Du es verkaufst, liegt bei Dir (denn das Auto ist Dein Eigentum, insofern ist die Aussage vom Vorredner etwas falsch; der Versicherer wird bei der Abrechnung aber auf jeden Fall sein Angebot abziehen). Liegen Die Reparaturkosten unter dem Zeitwert, kannst Du reparieren lassen (der Versicherer erteilt der Werkstatt normalerweise eine Kostenübernahmeerklärung). Solltest Du nach Gutachten abrechnen, bekommst Du in aller Regel die Mehrwertsteuer nicht, bzw. - wenn die Rep.kosten höher sind als Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert bekommst Du nur diese Differenz ausbezahlt. Vom Schadensbild hört es sich auf jeden Fall an, als ob es ziemlich teuer wird - und wie teuer es für Dich von den Versicherungsprämien wird, fragst Du am besten Deinen Versicherer. Das hängt im hohen Maße von Deinem Bedingungswerk ab, wie die Rückstufung im Schadenfall ist (manche haben auch einige "Freischüsse" in ihren Bedingungen). Also, einfach mal den Vertreter fragen... Was das Thema Reparatur angeht, da ist eine Ferndiagnose schwierig. Aber sobald der Rahmen betroffen ist und gerichtet werden muss, wird es letztendlich immer ein "Unfallfahrzeug" sein - und das darfst Du beim Verkauf keinem verschweigen, das ist in aller Regel auch wertmindernd, auch wenn der heutige Stand der Reparaturtechnik so weit ist, dass wirklich keine Beeinträchtigungen verbleiben. Reparaturdauer: je nach Schwere bis zu 14 Tagen.
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Jetzt seid doch mal vernünftig...
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Zitat:
Hi, mal ein paar kleine Tips vom Versicherungsfachmann: das Fahrzeug solltest Du von einem Sachverständigen besichtigen lassen - aber erst mit dem Kaskoversicherer sprechen, da dieser den Sachverständigen in aller Regel benennt. Dieser stellt die Höhe der Reparaturkosten und auch die Reparaturwürdigkeit fest. Übersteigen die Reparaturkosten nämlich den Zeitwert Deines Autos (sprich: den Wert, den Dein Auto vorm Unfall normalerweise am Markt erzielt hätte), dann liegt Totalschaden vor. Dein Versicherer reguliert dann Wiederbeschaffungswert (der o.g. Zeitwert) abzüglich Restwert (den Wert vom kaputten Fahrzeug) abzgl. Selbstbehalt. Der Versicherer darf Dir über sogenannte Restwerthändler ein Angebot fürs Auto machen, aber die Entscheidung, ob und wem Du es verkaufst, liegt bei Dir (denn das Auto ist Dein Eigentum, insofern ist die Aussage vom Vorredner etwas falsch; der Versicherer wird bei der Abrechnung aber auf jeden Fall sein Angebot abziehen). Liegen Die Reparaturkosten unter dem Zeitwert, kannst Du reparieren lassen (der Versicherer erteilt der Werkstatt normalerweise eine Kostenübernahmeerklärung). Solltest Du nach Gutachten abrechnen, bekommst Du in aller Regel die Mehrwertsteuer nicht, bzw. - wenn die Rep.kosten höher sind als Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert bekommst Du nur diese Differenz ausbezahlt. Vom Schadensbild hört es sich auf jeden Fall an, als ob es ziemlich teuer wird - und wie teuer es für Dich von den Versicherungsprämien wird, fragst Du am besten Deinen Versicherer. Das hängt im hohen Maße von Deinem Bedingungswerk ab, wie die Rückstufung im Schadenfall ist (manche haben auch einige "Freischüsse" in ihren Bedingungen). Also, einfach mal den Vertreter fragen... Was das Thema Reparatur angeht, da ist eine Ferndiagnose schwierig. Aber sobald der Rahmen betroffen ist und gerichtet werden muss, wird es letztendlich immer ein "Unfallfahrzeug" sein - und das darfst Du beim Verkauf keinem verschweigen, das ist in aller Regel auch wertmindernd, auch wenn der heutige Stand der Reparaturtechnik so weit ist, dass wirklich keine Beeinträchtigungen verbleiben. Reparaturdauer: je nach Schwere bis zu 14 Tagen.
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Jetzt seid doch mal vernünftig...
(Zitat von: Emhelm)
@Emhelm
kann es sein, dass es keine einheitliche Regelung zur Rückstufung im Schadensfall gibt? Ich hab hier z.B. Vertragsbedingungen einer Versicherung vorliegen die im Schadensfall bis zu 15 Klassen bei einem Schaden zurückstufen!!! Und das ist keine Direktversicherung.
MfG
Papa76
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"Je fester man davon ueberzeugt ist, im Recht zu sein, desto natuerlicher ist der Wunsch,
jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
Hi Papa76, so ist es. Es gibt zwar grundsätzliche Empfehlungen des Bundes der Versicherten, wie die AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) und die TB (Tarifbestimmungen) aussehen sollten, aber insbesondere im Bereich der Fahrzeugversicherung (=Kasko) weichen die Risikoträger sehr individuell ab. So gibt es mittlerweile Versicherer, die im Rahmen der Teilkasko sogar Schäden durch Kühe als "Wildschaden" anerkennen, obwohl hier ausdrücklich nur Haarwild nach Bundesjagdgesetz zu einem Wildschaden führen kann/soll. Andere verzichten auf Abzüge neu für alt, verzichten auf Einrede der groben Fahrlässigkeit (zahlen z.B. auch bei Alkohol am Steuer), zahlen auch noch bis zu einem Jahr den Neupreis des Fahrzeuges etc. - und dann gibt es, wie Du richtig festgestellt hast, die unterschiedlichesten Rückstufungsmodelle: vom Versicherer, der bis zu drei Unfällen gar nichts macht bis zum Risikoträger, der gleich mal 15 Klassen zurückstuft. Billige Prämie ist halt nicht immer gleich günstig, man sollte schon sehr detailliert vergleichen - und auch insbesondere nach diesen Feinheiten fragen. Wenn es erst beim Schadenfall erfragt wird, ist es zu spät...
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Todtenweis
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War heut nochmals in der Werkstatt und hab mich nach dem Stand der Dinge erkundigt. Fotos hab ich zwar keine gemacht, weil ich leider keine Digitalkamera auf die schnelle zur Hand hatte.
Der Schaden wird sich locker auf geschätzte 8.000,00 EUR belaufen, vorausgesetzt die Hinterachse ist noch ganz.
Werde meinen BMW aber schon wieder reparieren lassen, da ich als Anfänger mir keinen größeren bzw. stärker motorisierten leisten kann und ansonsten von der Optik, vom Innenraum und von der Zuverlässigkeit (er hat mich nie im Stich gelassen) voll zufrieden war.
Da ich die Versicherung einmal im Jahr zahle muss ich doch erst im nächsten Jahr den höheren Prozentsatz zahlen - oder. Würde ich angenommen nächstes Jahr kein Auto mehr fahren hätte ich dann außer der Selbstbeteiligung keine weiteren Kosten durch den Unfall gehabt?
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Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
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Zitat:
Da ich die Versicherung einmal im Jahr zahle muss ich doch erst im nächsten Jahr den höheren Prozentsatz zahlen - oder. Würde ich angenommen nächstes Jahr kein Auto mehr fahren hätte ich dann außer der Selbstbeteiligung keine weiteren Kosten durch den Unfall gehabt?
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(Zitat von: supertyp)
Richtig. Das wäre aber auch so wenn du monatlich zahlen würdest.
MfG
Papa76
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"Je fester man davon ueberzeugt ist, im
Recht zu sein, desto natuerlicher ist der
Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln
dahin zu bringen, ebenso zu denken."
George Orwell
Wenn DSC im kurven nicht eingreift wann den? Wann greift den immer ein DSC?
....versicher ihn danach über jemand anders (familie)! ....wirst zwar logischerweise in den prozenten nicht runtergehen...aber wenn du in ein paar jahren etwas mehr kohle hast, versicherst du ihn wieder über dich!
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ERST LESEN---> Wenn ich es PERSÖNLICH meine, schreibe ich es dazu!!!
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[quote]
....versicher ihn danach über jemand anders (familie)! ....wirst zwar logischerweise in den prozenten nicht runtergehen...aber wenn du in ein paar jahren etwas mehr kohle hast, versicherst du ihn wieder über dich!
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ERST LESEN---> Wenn ich es PERSÖNLICH meine, schreibe ich es dazu!!!
Bis jetzt ist die Versicherung von meinem BMW halt über meinen Vater (als zweit Wagen) gelaufen. Angenommen ich lass ihn nächstes Jahr über meine Mutter laufen bringt des dann etwas?
Ich selbst hab ja sowieso ne schlechtere Schadensfreiheitsklasse.
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