Ich bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens kann man in einem solchen Fall den kompletten Kaufpreis zurückverlangen. Im Zweifelsfall würde ich mit einer Klage drohen. Da man den Betrug meist nachweisen kann, würde der Verkäufer mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen Betrugs verurteilt und wäre dann vorbestraft. Das will normalerweise niemand.
Was den Preis angeht, würde ich immer eine Schwacke Bewertung machen. Die kostet zwar glaube ich 7,- EUR, dann hat man aber zumindest eine Hausnummer.
PS: Meinen 530i BJ 12/2000; 208.000km & nahezu Vollausstattung schätze ich derzeit auf ca. 10.000,- (NP damals 110.000,- DM also ca. 57.000,-EUR)
Zitat:
habe ich eigentlich dass recht bei feststellung einer tachomanupulation wieder zurückzugeben? habe es vor ca.3 monaten gekauft. und habe heute bei bmw angerufen wo dass fahrzeug war um zu fragen, aber die haben mir keine auskunft darüber gegeben.
ist dass wirklich zu teuer?? bei anderen händlern ist diser wagen auch in der preisklasse in etwa. hatr halt alles drin auser navi und leder.
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(Zitat von: keskin)
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1998-2000 E39 528i (135.000 km)
2000-heute E39 530i (208.000 km)
2005-heute E60 530d (3.000 km)