Habe da schon mal nachgefragt mann bekommt vollschalensitze noch eingetragen müssen halt aufjedenfall gutachten haben und verstellbar sein weis aber nicht mehr genau wieviel irgendwas 15 bis 30 grad darum.
Wenn die sitze 15° verstellbar sind und eine E-Genehmigung haben, dann sollte man keine Probleme mit der Eingetragung bekommen. Ausnahme: sie sind nicht klappbar (Sitz oder Konsole) dann werden bei einem zweitürigen Auto die hinteren Sitze gestrichen.
Über eine Einzelabnahme sollten aber auch Vollschalten ohne Rückenlehnenverstellung eingetragbar sein.
Naja,das kommt auf den Prüfer an!!!Bei mir in der Region fahren nen paar mit eingetragenen Vollschalensitzen ohne Verstellung und mit hinterer Sitzbank!!!Weis aber nicht ob der Prüfer das noch macht!!! ____________________________
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Soweit ich weiß müssen Sportsitze nicht eingetragen werden wenn sie die besagte Rückenlehnenverstellung von min. 15° haben. Wenn sie diese nicht haben müssen die eingetragen werden und beim Coupe werden dann wohl auch die hinteren Sitze ausgetragen.
Recaro baut z.B. auch welche mit ABE
Am besten kurz mit dem Tüv absprechen... da weiß man ja nie was die sagen...
Wegen der hinteren Sitzbank mache ich mir keine gedanken, da ich sowieso zusätzlich einen Überrollbügel rein machen will (von daher hat es sich mit den hinteren Plätzen sowieso erledigt) Die sitze sind auf jeden fall nicht um 15° verstellbar... Ich glaube auch dass es das einfachste ist, wenn ich mich mal kurz mit dem TÜV bespreche... (hoffe nur dass das klappt) Danke mal für eure INFO Gruß Benny ____________________________ --- WIR RASEN NICHT WIR FLIEGEN TIEF ---