Hi.
Soweit ich weiß muss das Auto im ORIGINAL Zustand sein, damit es ein "H-Kennzeichen" bekommen kann. Es dürfen also keine Tuning-Maßnahmen durchgeführt werden.
Mein Chef z.B. hat sich einen getunten Käfer gekauft und diesen hat er komplett umbauen lassen auf original Zustand, damit er eine H-Kennzeichen fahren darf.
Hiermal eine Text vom ADAC:
Historisches (H)-Kennzeichen (§ 23 Abs. 1c u. § 21 c StVZO)
Es gelten die Details wie unter "Reguläres Kennzeichen", mit einer Abweichung: Steuersatz pauschal € 191,73 (Pkw und Lkw) bzw. € 46 (Zweirad). Am rechten Rand trägt das Kennzeichenschild neben der üblichen Buchstaben/Ziffernkombination den Großbuchstaben H.
Voraussetzungen für die Erteilung: Fahrzeug-Mindestalter 30 Jahre. Beim TÜV (Neue Bundesländer Dekra) muss zudem eine so genannte „Eingangsuntersuchung" durchgeführt werden. Bei dieser wird festgestellt, ob sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet. Damit sind vorrangig typunpassende Details wie ein fremder Motor oder z.B. ein Wohnmobil-Ausbau eines ehemaligen Feuerwehr-Mannschaftswagens gemeint. Auch ein schlechter Erhaltungszustand kann hier hinderlich sein.
Gruß
wallstreetwalker
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"Freude am Fahren" und die haben sogar recht damit. Die erste Werbung die nicht lügt!