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Dieser Beitrag wurde vom Moderator McClane am 15.01.2006 um 00:23:34 in dieses Forum verschoben.Tag Leute,
was soll ma dazu sagen. Hab in mein Cabrio e36 328 das FK Fahrwerk 75/40mm einbauen lassen. Heute beim Tüv wollte Felgen auch gleich eintragen sagt der nette Prüfer sorry dein Auto ist mind. 1-2cm zu tief, zu wenig Bodenfreiheit!!! WHY? wieso verkauft FK ein Fahrwerk das man nie eingetragen bekommen kann?? Bereifung sind 17 Zoll Felgen.. Wie bekomme ich den Bock jetzt nen 1 cm höher?? Tips!! Von Weitec kostet so ein Höherlegungssatz 75€ (keine Ahnung was da alles dabei ist) also bitte um ernstgemeinte vorschläge!!
P.S: Meint das hätte sie vorher Überlegen sollen ( hä??) das Fahrwerk bekomm ich ja nicht mal mit Winterreifen eingetragen die haben doch den Arsch offen..
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Diagnose & Tuning auf www.abidig.deBearbeitet von - McClane am 15.01.2006 00:23:34
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Hallo B.Tuning,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Schei.... FK Fahrwerk"!
Gruß
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Also sorry aber 75/40 ist halt extrem tief. Nicht einmal meiner ist vorne 75 cm unten sondern max. 65 cm. Das sind eben die nachteile wenn man sich bei so einer hohen tieferlegung keine gedanken über ein Gewinde macht und vorher messen wäre doch auch eine gute idee gewesen.
An der HA hast du eine Netonverstellung und kannst hochschrauben bis zu 3 cm tja und vorne wirst du dir wohl 2 neue Federn kaufen müssen. Oft ist weniger mehr!
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Komisch ist nur das im mein Coupe das gleiche Fahrwerk war und da gabs keine Probleme. Jetzt hat mir einer vom Autoteileshop gesagt. FK schweisst den Federteller bissle Tiefer weil es sind die gleichen Federn wie beim 60/40mm. Was bringt mir ein Fahrwerk mit Gutachten und des ist nicht Eintragbar?? ich mach mehr luft in die Reifen ;-) hehe und hab mir überlegt die Domlager oben an den drei schrauben zu unterlegen!!
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HA hat keine Nutenverstellung das haben doch bloss Fahrwerke wo Stoßdämpfer und Federn zusammen sind und nicht sepperat wie beim e36
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Das Fahrwerk bekommst du eingetragen es hat aber auch sehr viel mit dem Stoßstangentyp zu tun. Zu tief ist auch so eine sache! Was ist zu Tief? Bodenfreiheit der Stoßstange, das Kennzeichen, die Lichtaustritskante? Wenn du das unterlegst wirst du trotzdem nicht die TÜV Bedinungen erfüllen können da du nicht mehr als 1 cm unterlegen kannst.
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probiers mit nem schlechtwegepaket von bmw oder mit nem anderen tüv.
Tieferlegungswerte sind CA. Werte!
Da hat FK keine Schuld.
Das sieht man ja auch bei Serienfahrwerken der eine 3er steht da wie ne eins und ein anderer sieht aus als würde der gleich abheben.
anderer tüv!!!
und ne mindestbodenfreiheit gibtz in deutschland nicht...:P
wie hoch ist denn dann deine lichtaustrittskante???
und wo hat er denn die besagte "mindestbodenfreiheit" gemessen??
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der Nilz wars...
Bearbeitet von - Nilsen*82 am 09.01.2006 23:26:49
hi ich kann euch mal eine schöne geschichte erzählen hab mir im september ein e30 gekauft als winterauto ein kumpel von mir hat noch nen satz federn rumfliegen gehabt den eingebau und zu tüv (auch 70/40) gut musste auf die rampe drüberfahren wo ja die teile rechts und links 5 cm hoch sind keine chance der prüfer trage ich nicht ein dafür komme ich ja in knast gut vom hof gefahren heim zu mir vorne auf die dämpfer ca links und rechts 3 cm federwegsbegrenzer reingebaut dann zum tüv und eingetragen der war so blöde und hat das net gemerkt (war der selbe prüfer wie beim ersten mal) was soll man da noch sagen
mfg bmwfan85
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Wir hatten damals ähnliche Probleme. Angeblich war die Lichtaustrittskannte beim ersten messen 3 cm zu niedrig.
Beim 2. messen waren es dann nur noch 2 cm. Eintragung wurde nicht vorgenommen.
Lösung: Luftdruck auf der Vorderachse extrem erhöht, Luftdruck an der Hinderaches auf minimum reduziert. Dazu noch ne Basskiste und allerlei schweres Gerümpel in den Kofferraum. Bei nem anderen TÜV wurde dann das Fahrwerk ohne Probleme eingetragen.
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Zitat:
und ne mindestbodenfreiheit gibtz in deutschland nicht...:P
Soso. Das sind ja wiedermla geile Aussagen die hier getroffen werden...
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Nilsen*82 gerne kläre ich dich auf welche auflagen in jedem Gutachten eines Fahrwerks stehen : )
8 cm Bodenfreiheit bei festen Stoßstangen, 6 cm bei irgendwelchen Plastiklippen ala Golf 2 / 3, 50 cm hoch muss die Lichtaustrittskante sein von den Scheinwerfern zum Boden und 20 cm hoch muss vorne die Unterkante vom Kennzeichen zum Boden sein. Zudem muss natürlich auch die freigängigkeit von den Reifen im eingeschlagenen zustand gegeben sein und teilweise gibt es ein festes mass von der Radmitte zur Börtelkante das du einhalten musst.
Bearbeitet von - marius am 10.01.2006 09:52:07
Also marius mein auto ist auch vorne 75mm tiefer und finde es überhaupt nicht extrem tief, wie du es schreibst.
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Ja du hast aber auch noch die originale BMW Frontschürze dran. Mach mal nun wie du planst die M Tech II drauf dann liegst du auf dem Boden mit den ecken. Selbst wenn du die M3 E36 Stoßstange draufmachst wirst du probleme haben.
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Es stimmt, dass in manchen Gutachten etwas über die einzuhaltende Bodenfreiheit drin steht, aber laut Tüv-Vorschriften gab es bisher nur eine Bestimmung die lautet: "es ist auf ausreichend Bodenfreiheit zu achten". ich weiß nicht, ob das inzwischen geändert worden ist, früher war das noch so. Eine ähnliche schwammige Gesetzesformulierung gibt/gab es für die Polsterung von Sitzen bei umgebauten Motorrädern ("...aureichende Polsterung...."). Kann gut sein, dass dies inwzischen konkretisiert worden ist, da ja eh alles strenger wird.
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Ich würde auch zu einem anderen Tüv fahren... und dann nochmal zu einem anderen... Muss ja gehn wenn das Gutachten dabei ist. Es wird auch nich überall die Höhen nachgemessen.
ich zittiere mal aus dem VdTÜV Merkblatt 751: hab mich mal mit dem thema beschäftigt, und im netzt geforscht. das ist das einzige dokument der stvo, indem überhaupt etwas zu diesem htema niedergeschrieben ist!!!
In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen.
Das Schlüsselwort ist „sollte“. Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht.
das der gesetzestext!
in meinem 2005er gutachten vom fk-gewinde steht auch die anmerkung an genau dieses merkblatt. hier sind aber 80mm und 70mm zu formelastischen bauteilen aufgeführt...
@marius: ich kann dir auch gern noch die mindesthöhen von nebelschlussleuchten und der gleichen nennen, wenn du willst... ;)
und dann nochmal: es gibt in deutschland keine vorgeschriebene mindestbodenfreiheit...
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der Nilz wars...
@ba kx: vielleicht ist deine stoßstange vorn nicht tief...
aber leg dich mal neben dein auto auf höhe der vorderen wagenheberaufnahme und sieh dir mal den unterboden an... da is bei dir denn, in arger bodennähe, nen träger vom unterboden...
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Du musst nurzum richigen tüv dann geht das auch ich habe lichtaustritskante 46cm. An der
stoßtange vorne nach dem fahrwerk einbau und der neuen rad reifen kobi 90mm tiefer und der trräger am unter boden vorne am einstig hat noch 6cm und ist eingertragen ging halt alles so mit dem auffahren auf die keile und so weiter aber es ging das mit der lichtaustrittskannte hat er vergessen oder nicht gewusst.
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Nilsen*82 danke aber als ich 6 Monate bei FK gearbeitet habe und täglich mehr als genug fahrwerke verkauft habe sowie mich mit zig Tüvprüfern immer unterhalten habe ist mir dieses Thema ziemlich vertraut.
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Also kurze Aufklärung.
BMW e36 ist die Tiefste feste Karosserie Stelle kurz hinter den Vorderreifen der Unterboden.
Bei BMW e30 6 Zyl. die Ölwanne.
Weitec höherlegungsgummi kosten 70€ die spinnen doch!! da fällt mir schon was besseres ein VA auf Federwegsbegrenzer eintragen und wieder raus den Scheiss.. Mein Cabrio ist kein Familienauto deshalb wird er diese Max. beladung nie erhalten.
Und ihr könnt sagen was ihr wollt FK ist ein sehr großer Saftladen nur kompetenz. Und das gleiche FAhrwerk wurde in mein Coupe e36 6 Zyl. eingebaut höhenunterschied ca 3cm das ist ne Menge.
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