Zitat:
ThaFreak du bist doch auch von der Rennleitung, oder irre ich mich jetzt?
@mariuz, hol dir das geld wieder, die nehmen nix mehr in bar, die machen nur noch karte, ich wette die haben es sich in die tasche gesteckt!
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6 Zylinder baut man in Reihe!
Schade das es bei 12 Zylindern nicht geht *hihi*
Bearbeitet von - nemexx` am 09.01.2006 20:46:59
(Zitat von: nemexx`)
Das ist doch Schwachsinn, er bekommt doch ne Quittung! Übrigens bin ich von der Rennleitung! Und der Vollständigkeit halber:
Es gibt nach wie vor den baren, sowie den unbaren Zahlungsverkehr (mehr als 35 Euro, d.h. bei einer Anzeige natürlich unbar)
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Lieber Wurstfinger als KnoblauchzehenBearbeitet von - e36-freak am 09.01.2006 20:57:49
Mitglied: seit 2005
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Hallo E36-Freak,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Mängelschein (Bastuck)"!
Gruß
Wusste doch das einer von euch beiden das ist :P
Ahso, dann habe ich mich geirrt, also ist es erst ab 35 Euro wo nur noch Karte akzeptiert wird?!
Sorry!
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hm kann auch nicht ganz sein bin eben von nem motoradbullen angehalten worden wegen neblern mal wieder. immer das selbe wissen sie nicht und blablabla. ok hier deine 10 euro ?? er wie 10 euro wir dürfen kein bargeld mehr annehmen bla nur mit karte ok das nenn ich mal service hab gefragt ob er auch 50 eingeben kann und mir die 40 rausgeben kann weil ich mit meiner freundin essen gehn wollte und dann nicht extra zur bank müsste :-)) das gesicht von dem hättet ihr echt sehn müssen musste mich echt zusammenreissen nicht laut zu lachen hat mir meine karte und sonstigen kram wiedergegeben und is nur kopfschüttelnd gegangen und gefahren. ich hab immer spass mit den jungs in grün.
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Mein kleiner ZZZ
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ich hab da mal was interessantes in der BMW Tuning gelesen, wo es hieß:
für das standgeräusch ist keine maximale lautstärke festegesetzt, sondern nur bis 50Km/h.
oder wars sogar nur bei exakt(!) 50Km/h?!
auf jedenfall hatten die geschrieben, dass es fürs standgeräusch kein gesetzliches limit gibt.
dann wäre die ganze sache hier auch hinfällig, falls die BMW Tuning recht hat.
ich denke, die DB-Zahl gilt nur für das Standgeräusch..?? Naja, bin auch nicht allwissend, lasse mich gerne eines besseren belehren. Zum Zahlungsverkehr: Kann sein, das es in einigen Bundesländern so gehandhabt wird, das keinerlei Bargeld mehr angenommen wird (finde ich persönlich ganz gut, die ganze Papierfledderei geht mir eh schon lang auf die Nüsse), in Niedersachsen sieht es noch anders aus, da ist es bis 35 Euro noch möglich.
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
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Also bei uns darf man im Stand bis 3 tsd. umdrehungen drehen und in diesem bereich wird dann gemessen. 2 % toleranz wie im Fahrzeugschein eingetragen ist wird toleriert.
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FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen
Geh doch einfach zu der Prüfstelle, bei der du den Topf eintragen lassen hast. In der Regel werden die dann deinen Mängelschein abstempeln. Dann kannst du zur Rennleitung gehen und den Wisch vorlegen. Thema gegessen. Wie das mit deinen 30 € aussieht, weiß ich auch nicht.
Bargeld wird übrigens bei uns in Bayern auch noch problemlos angenommen, mach ich aber ungern. Besser noch mal prüfen und dann überweisen. Letztens wurde ich mit dem Firmenauto nicht angeseilt erwischt. Hat mir die 30 Steine abgeknöpft und dannach gemeint, daß man in der heutigen Zeit das Geld doch sinnvoller verwenden könnte. Mir sind viele böse Sachen auf der Zunge gelegen, aber lassen wir das...
@ E36-Freak : nun enttäuscht du mich aber ;) das lernt doch jeder Anwärter ;)
Eine Still-Legung (ich trenn´ das hier mal, Stilllegung sieht doof aus;)) darf nur in 2 Fällen stattfinden.
1) Gefahr im Verzuge, dazu § 44 (2) StVO und die diversen Bundesländer Gefahrenabwehr Gesetze (war in NDS mal NGefAG, da meine Zeit bei den Grünen aber schon etwas her ist, und die Riegierung unter WUlff ja alles umwerfen muss, weiß ich das nimmer so genau)
und der zweite Grund
2)Starke Gefährung des öffentlichen Straßenverkehrs.
Und nur wenn einer der beiden Tatbestände zutrifft, darf man dir die Plakette abkratzen!
Ebenfalls unrechtmäßig ist eine DB Messung auf öffentlicher Straße mit so einem 0815 Pegel Gerät. Das darf nur ein SACHVERSTÄNDIGER von einem öffentlich beliehenen Unternehmen ;) Sprich Dekra, TÜV usw...
So, also welchen Tatbestand hat jetzt ein zu lauter ESD? Das liegt wieder im Ermessen des Polizisten! Wenn es ein A-loch (sry, aber da gibts auch genug von) ist, ruft er nen Abschlepper, und lässt dich zum nächsten TÜV ziehen (wenn Sonn- oder Feiertag ist, wird die weiterfahrt einfach untersagt), und lässt es dann prüfen, ob der ESD zu laut ist. Wenn das der Fall ist: pech gehabt, wird teuer.
Ist das nicht der Fall, und der ESD ist im Grenzbereich oder genau richtig, kannst du dein Geld einklagen! Weil erstmal darf man alles selber bezahlen... :(
Allerdings sollte der Herr von der Polizei auch immer an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei seinem Verwaltungsakt denken (Die Maßnahme, die den Einzelnen oder die Allgemeinheit am wenigsten beinträchtigt, immer ans Übermaßverbot denken ;))
wie gesagt, ich glaube nicht, das Tatbestand 1) und 2) da vorlagen, also bist dann mit der Karte schon gut weggekommen.
Lange Rede Kurzer Unsinn, hab das shcon lange nicht mehr gemacht, wenn ich was falsche sage, bitte ich um korrektur!
Bearbeitet von - gr33nacid am 10.01.2006 07:57:01
Weiß jetzt irgendwie nicht, was Du meinst.....von einer Stilllegung war hier doch überhaupt nicht die Rede....und wieso ist er da mit ner Karte gut weggekommen? Das Stillegen des Wagens wäre doch wohl völlig unverhältnismässig, ein erhöhter Geräuschpegegel bei einer anderen Auspuffanlage hat doch nicht automatisch zur Folge, das man verwarnt wird ohne den Hintergrund, das das Teil nun wirklich über dem erlaubten eingetragenen DB-Wert liegt
Übrigens das ehemalige NGefaG heisst jetzt NdsSOG ist aber eigentlich das gleiche
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Bearbeitet von - e36-freak am 10.01.2006 09:32:08
Mitglied seit: 06.01.2006
Fellbach
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1 Beitrag
Wird eigentlich jeder Bastuck Auspuff Lauter und sind die gut. Und was ich eigentlich nicht verstehe warum stören eigentlich Laute Auspuffe es gibt soviele laute geräusche von anderen gegenstände und die sind nicht verboten
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Bearbeitet von - Raffa am 10.01.2006 13:33:45
Man die Rennleitung ist bei Euch aber fortschrittlich, bei uns im Osten ist entweder Barzahlung oder Überweisungsschein fällig, Kartenzahlung hab ich noch nie angeboten bekommen. Ich bezahle fast nie bar und lass mir den "Zahlschein" geben. Bar zahlen lohnt sich nur wenn die Rennleitung nen Auge zudrückt bei mehreren Sachen und nen Sonderpreis für alles zusammen macht. Da ist es mir dann auch egal wenn die es einstecken, hauptsache ich bin raus aus der Sache.
Mal was Allgemeines...
Aber das mit den Auspuffanlagen ist schon komisch. So nach und nach weden sie lauter und man läuft Gefahr ne Strafe zu bekommen...
Aber wenn man das ganz exakt betrachtet macht die Sache allgemein keinen Sinn. Die Auflagen sagen sowas wie: "...darf nicht lauter sein als Serienanlage..." aber gerade DESWEGEN kauft man sich doch einen Sportauspuff, weil er eben lauter ist und nebenbei besser aussieht. Die Hersteller müssten doch versuch eine ABE dafür schreiben zu lassen schon Probleme gehabt haben.
Als ich meinen Bastuck bekommen habe, sagte man mir auch ich solle den schnellstmöglich eintragen lassen bevor er ausgebrannt ist... ich dachte mir "kein Problem" denn ich wohne ja nur 5 Minuten von der Dekra entfernt und da fahr ich dann gleich nach der Arbeit hin. Leider hatte ich am nächsten Tag verpennt (dadurch den Zug verpasst) und musste mit dem Auto fahren. Bin dann direkt nach der Arbeit und nach 40 Minuten Autobahnfahrt zur Dekra, die Dekra ist auch nur 3 Minuten von der Abfahrt entfernt. Quasi war der Endtopf auf superheiss und brüllte vor sich hin. Als der Prüfer dann mein Auto in die Halle gefahren hat, hat nahezu alles gebebt. Die anderen Leute guckten schon komisch, aber die Eintragung war kein Problem.
Oftmals ist das mit den Mängelschein einfach nur Schikane, hab das auch schon erlebt. Bin mit dem Mängelschein zur Dekra hin und der Prüfer sagte: "Sind die denn blöde? Ist doch alles in Ordnung!". Aber man ist eben nicht vor den Launen der Rennleitung gefeit...
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[fehlerhaft_angegebener_Link:]../bmwsyndikatfotos/link.asp?TOPIC_ID=600[/fehlerhaft_angegebener_Link]Compacte Fotostory (07.11.05) » BMW Team Oberhavel « XXL FotostoryEDIT: Tippfehler entferntBearbeitet von - Nicore am 10.01.2006 15:06:32
meinte jetzt, das sie ihm erst das auto stilllegen wollten. das wäre ja weitaus teurer gekommen, von daher noch glück gehabt mit der karte ;(
Mitglied seit: 01.05.2005
Erding
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45 Beiträge
Rennleitung zu mir: "jjaaa jajaj der ist zu laut!!! (breites lächeln)
Messung ergab 81,5 db im Toleranzbreich!
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DAS LEBEN IST ZU KURZ UM GESCHLOSSEN ZU FAHREN
@xRockyx
einfach zu geil cooler spruch :)
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Ich hab auch nen Bastuck und der ist im Falle einer Kontrolle sicher auch reif.
Ist eingetragen aber deutlich lauter geworden seit diesem Tag. Allerdings vertrete ich auch die Ansicht, daß man mit freundlichem und einsichtigen Verhalten in einer Kontrolle sehr viel weiter kommt als wenn man die Fresse aufreisst und den dicken Max macht, was ja anscheinend einige auch noch "cool" finden. Stimme aber durchaus zu, daß man sich nicht verarschen lassen sollte von den Grünen, erst recht nicht, wenn man wie in vielen Fällen hier, ein in deren Augen "gefundenes Fressen" auf Rädern fährt........
Ob das jetzt rechtens ist oder nicht spielt keine Rolle, aber als junge/r Mann/Frau mit aufgemotzter Kiste ist man eben fast immer reif.
Ich persönlich ziehe aber auch eine Grenze zwischen (offensichtlicher) Schikane und Sachen wie z.b. "Nebler und Standlicht".
Das sind dann wieder Sachen wo das Gesetzt eindeutig ist und wer das dann nicht einsehen will weil er sich im Recht fühlt oder es ja so cool aussieht, der hat Pech.
Dann noch die Klappe aufreissen in der Kontrolle und am Ende wird sich gewundert.....schadet gar nichts, die müssten bei sowas im Wiederholungsfall immer ne Null mehr ans Bußgeld hängen.
Das war jetzt ein Beispiel, alternativ hätte ich das auch mit Unterbodenbeleuchtung oder sowas schreiben können............
Hoffentlich fühlt sich jetzt nicht wieder irgendeiner angegriffen............
Obwohl, in dem Falle........."Getroffene Hunde......" ;-)
Mfg
Bearbeitet von - wilhelmidelta am 10.01.2006 22:09:41
Ich habe auch immer ein Herz für die Leute, die ohne Erwiderung des Tagesgrusses erstmal nach der Dienstnummer fragen :-)). Übrigens den Namen und Dienststelle "sagen" reicht! Gibt keine Verpflichtung zum Aushändigen der Visitenkarte
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
Zitat:
Ich habe auch immer ein Herz für die Leute, die ohne Erwiderung des Tagesgrusses erstmal nach der Dienstnummer fragen :-)). Übrigens den Namen und Dienststelle "sagen" reicht! Gibt keine Verpflichtung zum Aushändigen der Visitenkarte
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
(Zitat von: E36-Freak)
Ich bin immer superfreundlich zu denen wenn ich mit denen in Kontakt trete aber wie oben schon gesagt, wenn ich merke die wollen mich ärgern dann stelle ich um auf Angriff.
Mit 18 war ich noch unerfahren in solchen Sachen wie Mängelschein oder Verkerhskontrolle aber mittlerweile lass ich mich nicht mehr verarschen denn verarscht wurde ich schon oft genug(leider). Mich hat sogar ein Polizist schon mal rassistisch beleidigt aber die Story will ich gar nicht erst hoch holen.
Auf jeden Fall müsst ihr euch mal einigen was jetzt richtig ist und nicht. Mit dem Karten aushändigen bin ich mir zu 99,9 sicher dass das Pflicht ist weil ich ne sichere Quelle hab.
MfG
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Ich will mich mit Dir nicht streiten, glaub's oder lass es halt, verarschen lassen muß sich sicherlich niemand, es gibt aber immer 2 Seiten der Medaille, will hier keine dicken Haufen legen, aber ich weiß wovon ich rede!
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
na, auch als polizist muss man sich nicht alles gefallen lassen. wir hatten auch einen, wo nix eingetragen war (honda fahrer), und der war so tief, das man den kaum noch fahren konnte. Plakette ab, der Typ sowas von bösartig...Bullen sind Rassisten ja ja, man wird da sehr schnell in diese Schublade gesteckt.
Ende vom Lied: er hat geklagt, und beim Amtsgericht verloren, ab zum Landesgericht, auch da verloren, er wollte noch mal klagen, doch sein ach so aufstrebener Star-Anwalt hat ihn dann doch geraten, es zu lassen.
Brachte uns nur LAuferein und Dienstausfälle ein.
Wenn die Polizisten im Recht sind, warum sollte ein Richter anders entscheiden?
Allerdings sollten die Herren mal im Unrecht sein, selbst da wird es schwer sein Recht zu bekommen, irgendwie gibts bei den meisten RIchtern immer "Bullenbonus", weil eine Hand wäscht die andere ;(
So ist das eben in diesem tollen Land hier...:
Bearbeitet von - gr33nacid am 11.01.2006 07:15:36
Zitat:
Allerdings sollten die Herren mal im Unrecht sein, selbst da wird es schwer sein Recht zu bekommen, irgendwie gibts bei den meisten RIchtern immer "Bullenbonus", weil eine Hand wäscht die andere
So ist das eben in diesem tollen Land hier...:
Bearbeitet von - gr33nacid am 11.01.2006 07:15:36
(Zitat von: Gr33nAcid)
Zum 1. Satz: Gebe ich Dir recht!
Zum 2. Satz: Also ich weiß ja nicht, wann Deine "Dienstzeit" war, aber die Zeiten sind hier zumindestens schon lange vorbei, wenn Du Sch..... gebaut hast, dann kriegste hier auch nen Einlauf von dem Richter, da wäscht nix irgendwas
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