Wie tief darf er nun sein?
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Zitat:
Ihr könntet alle Tüv Prüfer werden aussagen sind Richtig............ :-)
Kennzeichen vorn: 20cm bis Boden
Kennzeichen hinten: 30cm bis Boden
Mittelschalldämpfer: min. 6-8cm vom Boden
Scheinwerfer unterkante: 50cm bis Boden
Bei älteren Fzg. wie z.B. den E30 kann man aber nicht bei den Scheinwerfern mit dem Maß 50cm kommen das kriegste nicht hin der kommt immer weiter runter, wie bei mir 47cm..
Alles was aufgelistet ist immer von der Unterkante aus zum Boden messen.
Gruß
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Wir sind die Guten-TIEFER-BREITER-LAUTER
(Zitat von: scholle-bmw-lecrew)
Hallo,
Ich bin mir sicher du meinst Lichtaustrittskante und nicht Scheinwerfer unterkante ;)
MfG
Papa76
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>>>>Weniger ist manchmal mehr<<<<
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Hallo Papa76,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wie tief darf er nun sein?"!
Gruß
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Richtig es ist nicht scheinwerfer unterkante sondern lichtasutrittskante und bei den älteren fahrzeugen entfällt diese vorschrift komplett, wurde aber auch schon mal erwähnt.
Mitglied seit: 22.03.2005
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die maße mit der lichtaustrittskante und dem kennzeichen stimmt ja soweit. aber mein tüv prüfer hat mir mal so "unter uns" gesagt das diese "bodenfreiheitsmaße" nur richtlinien seien. es sind wie gesagt richtlinien an die man sich halten solle (6-8cm bodenfreiheit) aber es steht niergendwo nieder geschrieben. das einzigeste was fest steht ist, dass man mit seinem fahrzeug nicht die straße beschädigen darf. also es darf kein ständiger kontakt zwischen karosserie und asphalt bestehen.
es sei nicht nieder geschrieben, weil die einzellnen bundsländer da nicht auf einen nenner kommen.
das sind meine infos, wie gesagt von einem prüfer selber.
allerdings kann man den wagen trotzdem nicht tiefer legen, wegen dem bekannten scheinwerfer prob. oder die dinger auf die motorhaube tackern, aber glaube das bekommt man dann wiederum nicht eingetragen :)
gruß Tom
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-=pssssst! Papa is da!=-
Hallo,
Ich bin mir sicher du meinst Lichtaustrittskante und nicht Scheinwerfer unterkante ;)
MfG
Papa76
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(Zitat von: Papa76)
[/quote]
Tachschen,
Also wie gesagt mir hatte man das damals so erklärt oder besser gesagt habe ich den Prüfer über die Schulter geschaut und der hat von der Scheinweferunterkante an gemessen.
Kann ja auch sein das der Prüfer nicht ganz bei sache wahr.
Lichtaustrittskante von wo an wäre die, von mitte der DE-Linse zum Boden anders könnte ich es mir nicht vorstellen.
Gruß
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Bearbeitet von - scholle-bmw-lecrew am 02.01.2006 16:14:41
Mitglied seit: 27.10.2005
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719 Beiträge
Dann war der Prüfer nicht richtig bei der sache es ist die lichtaustrittkante die gemessen wird und nichts anderes, wenn man DE Linsen hat ist es einfach da ist der litaustritt unterkante von der linse bei normalen bmw scheinwerfern muss mann eigentlich ein blatt papier drauf legen licht an dann sieht mann den lichtaustritt wird auch so bei der eintragung vom motorhauben verlängerungen gemacht.
Zitat:
Dann war der Prüfer nicht richtig bei der sache es ist die lichtaustrittkante die gemessen wird und nichts anderes, wenn man DE Linsen hat ist es einfach da ist der litaustritt unterkante von der linse bei normalen bmw scheinwerfern muss mann eigentlich ein blatt papier drauf legen licht an dann sieht mann den lichtaustritt wird auch so bei der eintragung vom motorhauben verlängerungen gemacht.
(Zitat von: Orgi)
Mahlzeit,
alles klar "Orgi" danke jetzt weiß ich bescheid.....
Gruß
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Mit der Stoßstange bzw. irgendner Gummilippe darfst fast schon am Boden streifen (mal übertrieben ausgedrückt)... völlig egal! auch wenn viele das Gegenteil behaupten werden... Wichtig ist 8cm Bodenfreiheit zu feststehenden Karosserieteilen, damit geht das ganze (in Bayern zumindest) in Ordnung...
Naja, die Frage ist schon, was ist denn überhaupt ein "feststehendes Karosserieteil"
Stoßstange?
Unterboden?
Querträger?
Schweller?
Ich glaube auch da wird den Prüfern viel Spielraum gelassen. Bei uns isses so, wenn die nicht wollen tragen die auch nix ein. Auch bei zulässigen Sachen...
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Die Sache mit den feststehenden Teilen ist auch "nur" ne Anweisung.
Bodenfreiheit steht nirgendwo vorgeschrieben!
Die einzigsten Daten, die vorgeschrieben sind:
- Abstand Kennzeichen
- 50cm Lichtaustrittskante
Mein TÜV trägt fast alles ein, solang die Daten stimmen und man auf die Grube kommt.
Mitglied seit: 22.03.2005
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genau das mein ich. Man darf einfach nicht auf dem Boden schleifen und mit den Scheinwerfern bzw. Kennzeichen muss stimmen.
Kollege von mir ist vielleicht noch 2cm mit seinem Uno übern Boden und hat er auch beim TÜV sogar eingetragen bekommen.
Interesse von Prüfers Seite aus nur wegen den Scheinwerfern und Kennzeichen.
Gruß Tom
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Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 7 Monaten
Nun, wenn dem wirklich so ist, bin ich beruhigt
denn ich wollte mir eine Rieger Soilerlippe holen und wäre mit der eingentlich dann auf Ameisenbauchhöhe, aber die eigentliche Karosserie sowie auch Scheinwerfer sind noch im grünen Bereich.