Erstmal zur Info, in der Zeit wo der Mängelschein noch "offen" ist, gilt Dein Auto bei der Zulassungsstelle als "ohne Betriebserlaubnis".
Die werden Dich bei der Abmeldung sicherlich darauf hinweisen, aber selbst wenn, bei der Anmeldung gilt der Mängelschein immernoch da ja der Mängel nicht, offiziell bestätigt, behoben wurde. Kann natürlich sein das die das mit der Abmeldung nicht checken und die 14 Tage Frist verrinnt und Du nochmal extra Post bekommst.
In der Zeit wo ein Mängelschein offen ist kann man im Grund fast gar nix machen. Hatte damals nen Mängelschein wegen meines Sonnenblendstreifens, hatte da aber Einspruch eingelegt und das ganz ging über einige Wochen.
In der Zwischenzeit wollte ich meine Haubenverlängerung eintragen lassen.
Hin zur Dekra... Einzelabnahme... ab zur Zulassungstelle wegen Eintrag in den Fahrzeugbrief... die nette Frau sagte mir: "Is nich!" weil mein Mängelschein noch offen war und mein Auto DESWEGEN kein Betriebserlaubnis hätte. Also wieder zur Dekra zu dem Prüfer der mir die Haube eingetragen hat... Stempel auf Mängelschein... hin zur Zulassungstelle und alles war gut.
Wenn Du das Auto abmeldest wird der Bearbeiter evtl. nen Eintrag in den Computer machen das diese 14 Tage Frist nicht mehr gilt oder so. Aber Du kannst das Auto nur dann anmelden wenn der Mängel behoben ist, Du würdest ja auch so keinen TÜV bekommen.
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[fehlerhaft_angegebener_Link:]../bmwsyndikatfotos/link.asp?TOPIC_ID=600[/fehlerhaft_angegebener_Link]Compacte Fotostory (07.11.05) » BMW Team Oberhavel « XXL FotostoryBearbeitet von - Nicore am 20.12.2005 16:39:51