kaufvertrag über ebay ist wohl nen witz.den nachweis was du von wem fuer wieviel gekauft hast kannst du selber erbringen wenn du den ausdruck von der gewonnenen auktion noch hast.ich werfe sowas weg wenn ich den artikel erhalten habe.
ansonsten ist ebay da in der pflicht,die speichern die sachen entsprechend lange und müssen den behoerden gegenüber alle daten offenlegen.
wenn da also was dran ist hat die polizei eh alle daten von ebay.
mal abgesehen davon erst einmal keien auskunft erteilen am telefon,die sollen schriftlich zuschicken was sie haben moechten oder dich zu nem gespraechstermin einladen.
wenn du was schriftlich vorliegen hast deinen rechtsanwalt einschalten.
wir wissen ja alle das man an gestohlenen waren kein eigentum erwerben kann udn die ware herausgeben muss.zumindest der polizei wenn sie sie sicherstellen.
bei benutzen rasierklingen koennte sich das schwierig gestalten.
zu argumentieren weil du was preiswert neu gekauft haettest müsstest du ja den verdacht haben das das diebesgut ist,ist bloedsinn.
jeder anwalt lacht den polizisten aus speziell wenn das im ebay war.
klar wenn dir jemand nen neuwagen zum halben preis oder aehnliche extreme anbietet mag das nicht ganz grundlos sein,aber auch dafür gibt es moeglcihe erklaerungen.
bloedsinn.
sollen dir das ganze schriftlich zukommen lassen udn dann gibst du das deinem anwalt.
wenn du ne einladung zur polizei bekommst geh auch hin bzw. schick deinen anwalt dahin.
kommt eh nicht viel raus.im ungünstigsten fall musst du die ware herausgeben oder wenn du es nicht mehr hast den verbleib nachweisen.
wenn du z.b die erworbenen sagen wir mal bremsscheiben schon 4 wochen faehrst wird sich das schwierig gestalten.
was fuern sch....
gruss sascha
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