Zitat:
und reifengrößen, die per einzel-/sonderabnahme abgenommen wurden?
____________________________
greeetz angry
--> www.quadfreakz.de <--
günstiger werkstattservice + umbauten raum bb!!!
bei intresse schreibt mir [fehlerhaft_angegebener_Link:]mailto:romel4president@yahoo.de[/fehlerhaft_angegebener_Link]
eine mail
(Zitat von: angry-playboy)
Es wird nur noch die Mindestgröße eingetragen. Alles andere nicht mehr, theoretisch könnte man alles fahren, aber nur theoretisch das Schnittlauch hat dann eh immer was zu meckern.
Habe ich bei google gefunden:
// Neuer Fahrzeugschein
Seit dem 1. Oktober 2005 ist die Einführung der neuen EU-Fahrzeugpapiere rechtskräftig, Damit werden ab sofort bei Neuzulassung eines Fahrzeugs die bisherigen Zulassungsdokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief abgelöst.
# Worin genau unterscheiden sich die neuen von den alten Papieren?
Unter Ziffer 15 ist nur noch eine der zulässigen Bereifungen aufgeführt. Dabei muss im Minimum die mindest zulässige Bereifung aufgeführt sein, was dazu führen kann, dass ggf. erstausrüstungsseitig eine Reifendimension montiert ist, die über der mindest zulässigen liegt und damit nicht mit der Eingetragenen übereinstimmt. Eintragungen zu zulässigen Felgen (früher unter Ziffer 33) entfallen komplett.
# Welche Daten sind im neuen Schein enthalten?
Die Fahrzeughersteller sind ab 01.10.2005 verpflichtet, mit dem Verkauf neuer Fahrzeuge so genannte COC-Papiere (EWG-Übereinstimmungserklärung mit der EG Typengenehmigung / Certification of Conformity) dem Fahrzeughalter auszuhändigen. Diese COC?s enthalten alle für eine Zulassung notwendigen Daten des Fahrzeuges, auch alle vom Fahrzeughersteller im Rahmen der Typengenehmigung freigegebenen Bereifungen (Rad-/Reifenkombinationen), die vorher Bestandteil des Fahrzeugscheins unter Ziffer 20-23 und Ziffer 33 waren. Diese Daten sind aber auch im Handbuch des Fahrzeuges eingetragen.
# Fulda liefert wichtige Infos für Handel und Endverbraucher
Der Reifen- und Felgenberater (Tire Manager) wurde diesen neuen Bedinungen so angepasst, dass sowohl der Reifenhändler als auch Endverbraucher ersehen kann, welche Reifengrößen alternativ gemäß COC im Rahmen der EG-Typengenehmigung freigegeben sind.
Hinweis:
Alle bis zum 01.10.2005 im Bestand befindlichen Fahrzeuge behalten die alten Typ-Schlüssel-Nummern, werden aber bei Verkauf einen neuen Fahrzeugbrief und ?schein erhalten. Die Eintragungen (bisher unter Ziffer 33) entfallen komplett.
____________________________
der Winter kommt...
KLICK
Mein 320i coupé im neuen Pelz am 25.11 :-)