HILFE !!!! Wohnungdurchsuchung
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Mitglied seit: 15.07.2004
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Ich habe paar Autosachen von einer Firma gekauft.
Vor ein Tag waren Kripo mit Dursuchungsbefehl bei mir und haben alle Sachen mitgenommen(Autoteile,PC,Handy,Festnetztelefon und s.w.)
Die Sachen , die ich gekauft habe-waren gestohlen, Firma hat mir aber nichts gesagt.
Welche Rechte habe ich oder was kann man jetzt machen ??
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Hallo romeoboss,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "HILFE !!!! Wohnungdurchsuchung"!
Gruß
Wo hast die Sachen denn gekauft? Rechnung vorhanden?
Wenn man bei dem Preis davon ausgehen konnte, dass das Zeug geklaut war, dann hast du eh Pech gehabt!
Das Zeug kriegst du aber so oder so nicht zurück, weil man an einem geklauten Gegenstand kein Eigentum erwerben kann.
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Leider warn die Sachen ohne Rechnung.
Autoteile kriege ich nicht zurück ist klar aber was ist mit meine Sachen(PC,Handy,Telefon und viele andere)
Kann ich wiederspruch machen?
wenn dein verkäufer die sachen geklaut hat, und dir dann verkauft hat, hast du keine chance das zeug wieder zubekommen, weil diese dem ursprünglichen besitzer im endeffekt wieder zurück gegeben werden.
das einzigste was du machen kannst, ihn sofort anzuzeigen, und irgendwie versuchen von ihm das geld wieder zu bekommen....
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Tuning heist, sich Autoteile zu kaufen die einem nicht gefallen, von einem Geld das man nicht hat, um Leute zu beeindrucken die man nicht mag..
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Die Polizei haben schon gefunden, wer die Sachen geklaut hat(paar Mitarbeiter haben geklaut und weiter verkauft an mich).
Die Polizei denkt, das ich auch mit denen zusammen war und habe die Sachen weiter verkauft.
Alder hört sich ja echt übel an..hoffentlich hat dat für dich nicht ernsthafte Konsequenzen...
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R.I.P Eddie Guerrero
We never forget you! - Latino-Heat.
Zitat:
Die Polizei denkt, das ich auch mit denen zusammen war und habe die Sachen weiter verkauft.
(Zitat von: romeoboss)
Wieviel geklaute Sachen hast du denn rumliegen gehabt?
Wenn du Unmengen davon hattest, dann liegt der Verdacht auch ziemlich nahe...
Natürlich läuft gegen dich erstmal Untersuchungsverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei.
Da wird unten nach oben gedreht und alles überprüft.
Deswegen wurden PC,Handy usw beschlagnahmt.
Das kann Monate dauern bis du das wieder bekommst.
Wenn die Staatsanwaltschaft dir nicht glaubt,klagt sie dich sogar an.
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Si Senor das machen wir perfekt und schnell.
Die Jungs vom Syndikat sind enorm professionell
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Das ist ja wirklich ne sehr uhnangenehme sache aber die sachen die siehst du ganz bestimmt nie wieder das ist sicher, auser du kannst nachweisen das du sie von dem gekauft hast und versuchst das dann von dem zu holen aber da sieht es ja schlecht aus weil du ja nichts hast. Oder hast du es über ebay gekauft. Aber ganz ehrlich würde ich mir darum im moment erst mal keine sorgen machen sondern erst mal darüber das die dich da nicht mit reinziehen, wenn die alle sagne das du da beteiligt bist dann beweis erst mal das gegenteil. Hoffe mal für dich das du da heil raus kommst.
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Wann bekomme ich meine Sachen wieder?
Ich verstehe nicht, warum haben die meine private Sachen(PC,Digitalkamera,Handy,Festnetztelefon und s.w.) mitgenommen??
Ich habe gehört, das man zu 90% die Sachen nie wieder bekommt, kann es sein ??
Bei deinem Handy schauen sie z.B. alle gespeicherten Kontakte durch um festzustellen mit welchen Personen du Kontakt hast usw.
Wenn da einschlägig bekannte Leute drunter sind, dann musst erklären woher du sie kennst und was du mit ihnen zu tun hast.
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Verkäufer kenn ich gar nicht, habe die Sachen ausserhalb Ebay gekauft.
Wenn die gar nichts finden, wann bekomme ich meine Sachen zurück?
Die haben all deine sachen mitgenommen, weil du mit den sachen eine straftat verübt haben könntest bzw. hast. zb hast du mit deinem pc die sachen bestellt, also gegendstand einer straftat. Kannst Monate warten,aber kriegst die sachen aufjedenfall wieder, gehören ja dir. Eins wundert mich, woher hast du den Kontakt gefunden, oder wie hast du den Kontakt aufgenommen?!
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Also wie gesagt wollte paar Sachen bei Ebay ersteigern und bekomme eine E-mail mit ein Angebot.
Habe per Nachnahme bestellt.
Die Sachen waren neu und mit Stempel von ...-Firma.
Ebay warnt doch immer, das man auf Angebote außerhalt der Auktion keinesfalles eingehen soll!
Deine Persönlichen Sachen bekommst auf alle Fälle wieder. Ist halt nur eine Frage der Zeit! Vor allem beim PC. Da gibts ja sehr viel zu suchen.
Du solltest sofort den Verkäufer anzeigen. Wenn er mit dir per Email in Kontakt getreten ist müsstest ja was haben.
wünsch dir viel Glück
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Regionalteam Niederbayern
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da geklaut ist auch kein eigentumerwerb möglich wie schon vorher erwähnt-hättest die selben sachen-also auch gestohlen etc. bei ebay gekauft und hättest nicht gewusst das sie gestohlen sind hättest du eigentum daran erworben da ebay ja sicherlich als öffentliche auktion anzusehen ist...
deine eigenen sachen musst du wieder bekommen
Zitat:
vergleich gesetztes text:
Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten Der Grundsatz des Erwerbs geht davon aus, daß der Veräußerer auch Eigentümer der Sache ist oder wenigstens mit Zustimmung des Eigentümers handelt. In welchen Fällen der Gesetzgeber den guten Glauben oder die Interessen des Eigentümers höher bewertet, wird in den nächsten Abschnitten erklärt. 1. Gutgläubiger Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Nach 932 BGB wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer ge-hört. Voraussetzung ist, daß sich der Erwerber in gutem Glauben befindet.
a) Guter Glaube: Guter Glaube liegt nicht vor, wenn dem Erwerber bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, daß die Sache nicht dem Veräußerer gehört. Wer den guten Glauben bezweifelt, hat vor Gericht die Beweislast. (Bsp.: Kauf eines Kfz ohne Einsicht in den Kfz-Brief.) b) Die Besitzerlangung: Für die Wirksamkeit des gutgläubigen Erwerbs muß Besitzerlangung nach 929 BGB vorliegen. Ist Besitzerlangung nach 930,931 BGB ersetzt, so gilt bei Besitzkonstitut, daß der Erwerber bei Übergabe nach 933 in gutem Glauben sein muß. Bei der Abtretung des Heraus-gabeanspruchs gilt gemäß 934 BGB, daß die Abtretung des Herausgabeanspruchs als solche genügt, wenn der Veräußerer mittelbarer Besitzer war, andernfalls muß der Erwerber für die Vollen-dung des gutgläubigen Eigentumserwerbs den unmittelbaren Besitz oder mittelbaren Besitz tatsächlich erhalten (§§ 931, 934 BGB).Für den Zeitpunkt des guten Glaubens ist im 1. Fall die Abtretung, im 2. Fall die Besitzerlangung maßgebend. c) Abhanden gekommene Sachen: Kein gutgläubiger Erwerb ist möglich an gestohlenen, verloren gegangenen oder sonst abhanden gekommenen Sachen. Dieser Sachverhalt ist in 935 BGB gere-gelt. Der Unterschied zu 932 – 934 BGB liegt darin, daß dort die Sachen mit Wissen des Eigentü-mers aus dessen Hand gegeben wurden. Dies ist bei Abhandenkommen nicht gegeben. 935 BGB findet keine Anwendung, wenn Geld oder Inhaberpapiere erworben werden, ebenso im Wege öf-fentlicher Versteigerungen. Jedoch muß der Erwerber auch hier gutgläubig sein.
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meine diva
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