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Mitglied seit: 11.09.2005
Deutschland
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ok leute, das thema ist alt, aber ich kann das ewige gestreite nicht mehr ab !
habe mich vor kurzem mit einem fahrlehrer gestritten.
er meinte das es erlaubt wäre am tag mit neblis zu fahren...wenn der abstand von neblis und scheinwerfer gering genug ist ( es sollen angeblich 40 cm sein )
ich glaube eigentlich immer noch das es am tag verboten ist, ausser eben nebel und so.
brauche jetzt mal ne richtige antwort
danke
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo peaches and cream,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Nebelscheinwerfer am Tag"!
Gruß
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ne ist es nicht.. grad vorgestern wuede ein bekanter von mir wieder gestaft, weil er mit neblern furh.
aber.. bei uns in österreich ist heute pflicht mit licht zu fahren.. dafür ist bei uns in österreich mit nebelscheinwerfern unter dem tage zu fahren, auch erst seit heute :-)
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Tuning heist, sich Autoteile zu kaufen die einem nicht gefallen, von einem Geld das man nicht hat, um Leute zu beeindrucken die man nicht mag..
Zitat:
dafür ist bei uns in österreich mit nebelscheinwerfern unter dem tage zu fahren, auch erst seit heute
Hm? Der Satz macht keinen Sinn! Was meinst Du, ist es nun erlaubt oder nicht?
Jedenfalls ist es in Deuschtland immernoch verboten und man wird alle Nase lang angehalten wenn man (bei Tag oder Nacht) mit Nebler rumfährt wenn kein Nebel oder heftiger Schneefall ist. "Bei erheblicher Sichbeeinträchtigung" wie es so schön heisst ist es erlaubt, dazu zählt aber kein leichter Regen.
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[fehlerhaft_angegebener_Link:]../bmwsyndikatfotos/link.asp?TOPIC_ID=600[/fehlerhaft_angegebener_Link]Compacte Fotostory (07.11.05) » BMW Team Oberhavel « XXL Fotostory
Super Fahrlehrer......mit Neblern nur, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, bei starkem Regen bzw. Nebel pp.---> bei Verstoß 10 Euro Verwarngeld. Anonsten das legale Tagfahrlicht.
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
ja ich weiß, über meinem kopf leuchtete auch ein großes rot-weiß-rotes fragezeichen als ich das las... also.. fahren mit licht.. ist bei uns pflicht... unabhängig davon darfst aber seit gestern auch mit nebelscheinwerfern fahren, egal bei welcher sicht
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Tuning heist, sich Autoteile zu kaufen die einem nicht gefallen, von einem Geld das man nicht hat, um Leute zu beeindrucken die man nicht mag..
*G* Naja, meine Sätze sind vor dem ersten Kaffee auch nicht so dolle... :)
Ist ja Interessant mit den Neblern, aber die Kombination Standlicht + Nebler ist untersagt oder? Weil, laut StVo. (in Deutschland) reicht eine zusätzliche Standlichtquelle zu den Neblern und es muss nicht mit Abblendlicht gefahren werden.
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[fehlerhaft_angegebener_Link:]../bmwsyndikatfotos/link.asp?TOPIC_ID=600[/fehlerhaft_angegebener_Link]Compacte Fotostory (07.11.05) » BMW Team Oberhavel « XXL Fotostory
jap! nicore.. genau das hab ich auch dann gleich gefragt.. aber das ist bei uns in österreich noch rechtliche grauzone.. ob man die nebelscheinwerfer als taglicht verwenden kann... als mich der polizist fragte wieso ich nur mit neblern fahren wolle sagte ich, nahja ist stromsparender :D
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Tuning heist, sich Autoteile zu kaufen die einem nicht gefallen, von einem Geld das man nicht hat, um Leute zu beeindrucken die man nicht mag..
Das man bei uns mit nebler fahren darf wird aber bald eingestellt werden. Ist ne art fehler im gesetz aber bis dahin muss man das asnutzen *fg*
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Jage nichts was du nicht töten kannst
§17 (3) StVO: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Und das meint der Fahrlehrer wahrscheinlich: §52 (1) StVZO: Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein, sind mehrspurige Kfz. mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400mm von der Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, das sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, lies Dir den 17er mal genau durch, was meinst Du denn ist Begrenzungslicht?
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
Hab mich jetzt einmal durch die Gesetze gewühlt:
GILT NUR FÜR ÖSTERREICH:
§90 KFG
(3) Im Ortsgebiet ... Während der Dämmerung und bei Dunkelheit darf
Begrenzungslicht nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder von
Nebelscheinwerfern ausgestrahltem Licht oder zur Beleuchtung
abgestellter Kraftfahrzeuge verwendet werden.
(4) Auf Freilandstraßen (§ 2 Abs. 1 Z. 16 der StVO 1960) und auf
Autobahnen oder Autostraßen, die nicht Freilandstraßen sind, darf
während des Fahrens während der Dämmerung und bei Dunkelheit
Begrenzungslicht nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder von
Nebelscheinwerfern ausgestrahltem Licht verwendet werden.
(5) Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und
dergleichen sind Abblendlicht, Nebellicht oder beide gemeinsam zu
verwenden;
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann darf ich bei Dämmerung und Dunkelheit mit Standlicht (Begrenzungslicht) und Nebler fahren.
MfG
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Hartwig