Hallo, muß das Thema nochmal aufgreifen, nicht das es hier Mißverständnisse gibt:
-Koplettfolie 30-35%= ist aber bei den Serien-getönten Scheiben schon vorhanden, deshalb bei Anbringung von einer zusätzlichen Folie: nicht zugelassen.
-Teiltönung der Seitenscheiben: zulässig, wie gesagt nicht im unmittelbaren Sichtbereich des Fahrers, (ca. 15-20% von der Gesamtfläche der Scheibe, d.h. ober/unterhalb der Seitenscheibe. Es gibt mittlerweile zugelassene Scheibenfolien, die in diesem Bereich der Scheibe unter Nutzung des prozentualen Scheibenanteils angebracht werden dürfen. Hatte letztes Jahr für unseren Zweitwagen (VW Polo) ein Angebot von der Fa.
www.wintec-autoglas.de. Da war die Folie gerade neu auf dem Markt, läuft in einer Art "Keil" von der B-Säule in Richtung A-Säule nach oben bzw. unten aus.
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen