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So nun hab ich mal ne rechtliche frage zum scheiben fluten.
ist es erlaubt ja oder nein
wenn ja bis zuwelcher stärke?
aus anteren beiträgen bin ich echt nicht schlau geworden! ich hoffe es kann mir jemand eine brauch bare antwort liefern!
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Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa!
Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!!!!
Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.
Mitglied: seit 2005
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Hallo T-Kay,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Seiben Fluten"!
Gruß
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kurz gegooglt:
Visualtune flutet Ihre Scheiben,auch vorne mit Tüv.Seitenscheiben vorne:30 Prozent,Frontscheibe:25 Prozent.Ab B-Säule Tüv frei.
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Beim Fluten wird ein Lack auf eure Scheiben aufgetragen.Dazu müssen eure Fahrzeugscheiben aus eurem PKW ausgebaut werden.Nach einer Trocknungspause von 12 Stunden können die colorierten Scheiben wieder eingesetzt werden.Nach langer Erfahrung mit gefluteten Scheiben kann ich dazu raten,die Scheiben länger aushärten zu lassen ( eine Woche ),um sie erstmal zu polieren und den Lackgeruch im Auto zu vermeiden.Durch die Politur wird der Lack unempfindlicher,sie kann auch nach Bedarf wiederholt werden.
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greeetz angry
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Seit wann gibt es die Dinger denn mit legalem Tüv? wir hatten das Problem hier kürzlich auch , da hat der Tüv aber ne andere Aussage zu getroffen. Falls hier jemand meint, ich erzähle Stuss: Herr Engel, Tel.: 04131-2050
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
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cool danke angry.
hat zufällig jemand noch jemand wo die preise so liegen?
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bei
google gibts einige firma, frag ma an
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Ist ein ganz interessanter Bericht. Würde mich vorher jedenfalls sicherheitshalber beim Tüv oder GTÜ pp. erkundigen:
http://www.pagenstecher.de/topic2022,Scheiben-lackierenfluten-Warnung.html____________________________
Lieber Wurstfinger als KnoblauchzehenDas Problem ist, das die zulässige Tönung im Seitenbereich bei den Serienscheiben meistens schon erreicht ist, also welcher legale Betrieb sollte da nen Tüv für nochmal 30% bekommen? Denkt mal drüber nach- aber letztendlich isses ja Euer Ding.
Bearbeitet von - E36-Freak am 08.11.2005 18:14:44
Schau mal
hierhierhierhierhierund auch hierIch hab das schon X-mal erklärt, es gibt
keine legale Eintragung bei nachträglich veränderten vorderen Seitenscheiben!!
Preise findest du hier
Glastone____________________________
Gruß Stefan
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danke für die beiträge!
ich werd mal bei meinem tüf nachfragen!
da dies wieder nicht eindeutig geklärt wurde!
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Zitat:
da dies wieder nicht eindeutig geklärt wurde!
????
Das steht doch ganz eindeutig in der StvZO §40 Absatz 1 drin !!!
Zitat:
Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
Eine nachträglich veränderte Scheibe erfüllt diese Vorderungen nicht mehr.
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Gruß Stefan
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also ich finde nicht das es geklät ist!
es mag ja in der StvZO was drinstehn aber wiso gibt es firmen die es machen und eintragen lassen?
werde das mal meinen tüv menschen fragen!
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Bearbeitet von - T-Kay am 10.11.2005 09:46:14
es handelt sich um zum teil um illegale eintragungen bzw eintragungen aus fehlinformationen. schreibt man tüv jetzt mit "f" ? ;)
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greeetz angry
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Bearbeitet von - angry-playboy am 10.11.2005 09:02:39
Bei einer nicht getönten Seitenscheibe ist es vielleicht legal, aber wo gibt es solche Scheiben denn noch in Serie? Ich habe mich diesbezüglich schonmal "weitergebildet", weil es hier bei uns auch einige "Experten" gab, die meinten, es wäre legal, ist es aber nicht. Aber das muß ja wie gesagt jeder für sich selbst entscheiden. Ensprechende "illegale" Eintragungen können auch wieder "ausgetragen" werden. Traurig finde ich nur, das es "Firmen" gibt, die mit so einer Geschichte "werben" und Leute in gutem Glauben viel Geld für so einen Sch.... bezahlen
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
@T-Kay
Und noch eins:
Nicht der TÜV sagt das AMEN im Strassenverkehr sondern die STvZO bzw. STvO !!
Denk mal an die Sache mit den Alu-Heckflügeln!
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Gruß Stefan
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Merlin-9999 ich geb dir schon recht, nicht der tüv sondern die STvO hat das sagen!
so mal angenommen, ich lass mir die scheiben fluten bei einer firma, die mit der tüv eintragung werbung macht und ich werde dann mal angehalten und das ganze stellt sich als illegal raus, könnte ich doch die firma verklagen!!! und ich glaube kaum das dieses risiko eine firma trägt?
berichtigt mich wenn ich falsch liege!
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Falls du nichts schriftliches gegenüber der Firma hast, wirst du im Streitfall immer den Kürzeren ziehen.
Letztendlich wird wohl der Prüfer zur Rechenschaft gezogen werden, hierfür gibt es ja schon genug Beispiele ( am bekanntesten ist wohl SAT )!!
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Gruß Stefan
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Ja, das könntest Du rein theoretisch schon tun. Ich weiß aber nicht, ob diese Firmen im Vorwege schon eine Art "Haftungsausschlußerklärung" z.B. bei Rechnungsstellung verfassen, dann wird es sicherlich nicht so einfach.
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