Hier noch ein Nachtrag!
Folgendes habe ich soeben im Netz gefunden:
7. Neue Zulassungsbescheinungen ersetzen den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief
Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht wird es ab dem 1. Oktober neue Zulassungsdokumente geben. Die Zulassungsbescheinigung I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein. Statt dem Fahrzeugbrief wird die Zulassungsbescheinigung II ausgegeben.
Die neuen Dokumente und ihre Einträge sind insbesondere gegen Fälschungen gesichert. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität geleistet werden.
Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet.
In Teil II sind nur die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Er enthält statt bisher sechs nur noch zwei Haltereintragungen. Damit wird den Forderungen der Datenschützer Rechnung getragen. Bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs muss deshalb eine neue Bescheinigung Teil II ausgestellt werden. Ersichtlich sind dann nur die Halter, die auf dem neuen Dokument eingetragen sind und die "Anzahl" sämtlicher Halter. Der Käufer weiß also, aus wievielter Hand das gebrauchte Fahrzeug kommt. Durch das neue Format - Größe DIN A 4 - und durch die Reduzierung des Datenumfangs ergeben sich erhebliche Erleichterungen, weil bei Änderungen der Fahrzeugausrüstung die bisher im Fahrzeugbrief vorzunehmenden gebührenpflichtigen Korrekturen entfallen.
Die bis zum 1. Oktober 2005 ausgegebenen Fahrzeugpapiere behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit. Wird ein Fahrzeug neu zugelassen oder findet ein Halterwechsel statt, werden die alten Papiere eingezogen und neue Dokumente erstellt.
>> Homepage des ADAC
8. Autofahren mit Abblendlicht am Tage
Das Autofahren soll sicherer werden. Ausgehend von einer europäischen Initiative, fordert das Bundesverkehrsministerium die Ausstattung von Neufahrzeugen mit so genannten Tagfahrleuchten. Wichtigste Änderung für die Autofahrer: Beim Starten des Motors geht automatisch das Licht an. Bis alle Neufahrzeuge mit dieser Technik ausgestattet sind, werden jedoch noch einige Jahre vergehen. Um die zu erwartenden Sicherheitsgewinne aber so schnell wie möglich zu erzielen, sind alle Autofahrer ab dem 1. Oktober aufgefordert, auch am Tage das Abblendlicht einzuschalten. Wie bereits in den Nachbarländern Frankreich und Österreich erprobt, gibt es in Deutschland für eine Übergangszeit diese freiwillige Regelung, danach folgt eine verpflichtende Einführung.