Zitat:
allerdings bin ich der meinung das fuer oldtimerzulassung etc. die erstzulassung ausschlaggebend ist udn nicht das eigentliche produktionsdatum.
bei der zulassungsstelle schauen die auf das baujahr.
aber bist du dir aber über die bedingungen im klaren?
Voraussetzungen zur NutzungÜber jede Fahrt ist ein Nachweis zu führen !
* Prüfungsfahrten: Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
* Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
* Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
* An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
* Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs
Bearbeitet von - Pug am 07.10.2005 15:29:33