Also ich habe da ein Schreiben mit der Überschrift:
"Bestätigung für weisse oder schwarze Rückleuchten BMW E36 Limousne Typ 3/C"
Unten steht dann der Absatz:
"...Damit können die gleichartigen serienmäßigen Leuchten gleicher Größe, Ein- und Anbauanlage durch die oben beschriebenen Leuchten ersetzt werden, ohne dass eine Begutachtung des umgerüsteten Fahrzeuges nach §19 Abs. 3 StVZO erforderlich wird."
Kann das sein, dass das dann die ABE ist auch wenn nicht explizit ABE draufsteht?
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