TÜV überzogen?
Die ersten zwei Monate bleiben straffrei. Ein Bußgeld gibt es erst nach 60 Tagen. Wer länger als 8 Monate braucht, muss mit 75 Euro Strafe plus ZWEI PUNKTEN IN FLENSBURG rechnen.
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als
zwei bis vier Monaten 25,- EUR
vier bis acht Monaten 40,- EUR, 1 Punkt
acht Monaten 75,- EUR, 2 Punkte
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten 15,- EUR
um mehr als 8 Monate überschritten 40,- EUR, 1 Punkt
Früher hatte man zwei Monate Zeit, Mängel reparieren zu lassen, jetzt nur noch einen.
Bei größeren Reparaturen ist sogar eine Nachuntersuchung erforderlich.
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Gruß
Hans-Jürgen
www.bmw-club-breisgau.de