Kann das leider nicht scannen. Aber hier mal für alle :)
"Rückstrahler sind in die Leuchteinheit NICHT integriert. Daher müssen zusätzlich 2 Rückstrahler in den zulässigen Abmessungsgrenzen nach §53 Abs.4 StVZO montiert werden:
- Äußterster Punkt der reflektierenden Fläche höchstens 400mm vom aüßersten Punkt des Fahrzeugumrisses
- Höchster Punkt der reflektierenden Fläche höchstens 900mm über der Fahrbahn
- Fläche des Rückstrahlers senkrecht zur Fahrzeuglängsachse"
Das steht bei mir drin, sollte evtl noch dazu sagen, dass es sich bei meinen um in.pro. handelt.
Gruß
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"Wenn Sie mich suchen: Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer gesagt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik. Gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie."
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