@ jhonny
das ist nicht so ganz richtig mit dem volvo.
die leuchte ist orange udn hat eine e zulassung. die zulassungsnummer sagt aus das diese leuchet als begrenzungsleuchte eine zulassung bekommen hat(nicht als blinker etc.)das ist eien allgemeine zuteilung der zulassung fuer die leuchte als begrenzungsleuchte.das ganze ist nicht zwingend an ein fahrzeugmodell gekoppelt.
wenn volvo das natürlich so hat prüfen alssen das die leuchte als begernzungsleuchte am v40,v70etc exlpizit geprüft wurde dann hast du recht.
macht aber keiner ist genauso wie mit den m nachbauspiegeln.der spiegelkopf bekommt ne e zulassung als spiegel egal mit welchen adapterplatten er an welches auto gebaut wird.
also das mit den volvo leuchten oder halt mit den weissen vom z3(die würde ich dann lieber nehmen) geht schon.
zitat:Die Leuchten haben KEINE Zulassung und man bekommt sie auch NICHT eingetragen!!!!
Egal ob vorne UND hinten Orange oder Orange/Rot oder Weiss/Orange ...
Die Leuchten haben KEIN E-Zeichen und es bestehen auch keine Gutachten
so ist es die ami posis haben keine e zulassung und sind somit ganz eindeutig verboten.da steht nur auf dem schwarzen rand eine sae nummer udn irgendwo teilweise ne dot nummer.nichts was in europa gültigkeit haette.
ich muss es wissen,ich verkaufe die dinger udn ahbe sie slebst illegalerweise dran :-)
gruss sascha
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