Zitat:
Weil der TÜV nimmt nur ab, das sie beim fahren keine gefahr darstellen aber laut STVO sind sie im verkehr nicht erlaubt.
(Zitat von: Noa)
Das stimmt so nicht. Der Tüv prüft auf Vorschriftsmäßigkeit und nicht nur auf Verkehrssicherheit. Einige tragen dir alles ein, was sie toll finden, aber damit ist es immer noch nicht zulässig. Wenn ein bauartgenehmigtes Teil wie ein Scheinwerfer verändert wird, erlischt die Bauartgenehmigung. Damit ist er nicht mehr zulässig. Das ändert sich trotz Eintragung nicht. Man fährt also ohne Betriebserlaubnis. Die einzuge legale Möglichkeit wäre eine Bauartgenehmigung im Einzelfall durch ein lichttechnisches Institut. Dann wäre es zulässig
Bearbeitet von - Christian Sch. am 08.08.2007 10:01:22