Wenn ich einen Wagen stilllege (abmelde), was passiert dann mit TÜV/AU bei der Anmeldung? Gelten die noch oder muss das neu gemacht werden? Hab mal gehört, dass HU/AU gültig bleiben, erst nach ein paar Monaten muss ne Komplettabnahme gemacht werden. Wie ist der Zeitraum? Überlege AU neu zu machen, bevor der Wagen abgemeldet wird.
____________________________ MfG Thorsten
91er Limo Lebensmotto: Genieße was du hast, solange du es hast Region NRW
Also wenn Du den Wagen "abmeldest" bleibt alles gültig, bis es abläuft. Wenn Du den Wagen "stilllegst"( die rechte obere Ecke im KFZ Brief wird abgeschnitten),dann mußt Du den Wagen komplett neu beim Tüv überprüfen lassen ____________________________ Grüße aus Bayern:-)
Bearbeitet von - Gas Guzzler am 03.08.2005 22:16:33
Stilllegung=Verschrottung!(100 % sicher) Aber wenn Du willst,erkundige ich mich genau beim Kollegen. Ich meine, wo Du es schreibst,da war was mit der 1Jahresregel.Ich frag mal morgen;-):Dann wissen wir es sicher ____________________________ Grüße aus Bayern:-)
Wiederzulassung eines gelöschten(endgültig stillgelegten) Fahrzeugs: # gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr, # ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung - nicht älter als ein Jahr - vorzulegen, # bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung, # bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, # Versicherungsbestätigung (Doppelkarte), # Abmeldebescheinigung, # Bescheinigung über Abgasuntersuchung, # technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Datenblatt) # KFZ-Brief oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis, # ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen. # Teilnahmeerklärung zum Lastschriftverfahren(ist seit 1.8.2005 neu)
Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter: Das Fahrzeug darf nicht länger als 18 Monate stillgelegt sein!(sonst siehe oben) * gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr, * ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung - nicht älter als ein Jahr - vorzulegen, * bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung, * bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, * Versicherungsbestätigung (Doppelkarte), * Abmeldebescheinigung, * Bescheinigung über Hauptuntersuchung und ggf. Abgasuntersuchung, * Kennzeichenschilder, * KFZ-Brief oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis, * ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen. * Teilnahmeerklärung zum Lastschriftverfahren ____________________________ Grüße aus Bayern:-)
Cool, Danke für die Info. Werde dann AU neu machen und den Wagen "abmelden". Danach kann ich ihn ja normal verkaufen und der neue Besitzer hat immernoch HU und AU :-) ____________________________ MfG Thorsten
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