Auto gestern aufgebrochen :(..Teilkasko?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 20.01.2003
Bad Fallingbostel
Deutschland
187 Beiträge
Hallo,
mein Auto wurd gestern versucht aufzubrechen. Hatte ihn auf meiner Auffahrt geparkt und als ich heute morgen zur Bank fahren wollte habe ich gesehen, dass versucht wurde mein Auto aufzubrechen.
Schaden:
2 Beulen an dieser Verstrebung vom Fenster. Tür oben ca. 2cm verzogen.
Polizei war dann da und lassen das unter "Versuchtem Diebstahl" laufen.
Meine Frage:
Ist das ein Teilkasko-Schaden oder nur Vollkasko?
Geklaut wurde nichts.
Der Wagen ist zwar Vollkaskoversichert aber ich habe keine Lust hochgestuft zu werden :(
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
gruß
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Stifmaster,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auto gestern aufgebrochen :(..Teilkasko?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Das ist nicht net was diese Penner mit deinem Auto gemacht haben!
So ein Assi-Pack
____________________________
Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa!
Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!!!!
Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.
Man wird doch nur hochgestuft wenn man einen Verkehrsunfall verursacht...
Nicht wenn man die versicherung wie in deinemfall benutzt oda bei Bagatellschädel etc.
Wär ja noch schöner wenn man bei jedem pieps hochgestuft wird..
Tel am besten ma mit deiner versicherung, die müsste das so übernehmen ohne Hochstufung.. warum auch.
mfG
Serial-Thriller
____________________________
Bin ///Maßlos Wichtig
Mitglied seit: 13.02.2004
Baden-Württemberg / Kirchhausen
Deutschland
1763 Beiträge
Also es ist Versicherungstechnis ein Vollkaskoschaden. Einbruch ist nicht in der Teilkasko mit inbegriffen. Wenn du das über deine Vollkaskovers. laufen lässt dann musst du erstens die Selbstbeteiligung bezahlen falls du SB hast und dann wirst du auf jeden fall ohne wenn und aber hochgestuft um ca. 10 - 15 %. Musst dir das am besten ausrechnen und falls es sich lohnt dann gib den schaden an ansonsten lass es. Darfst dir jedoch nicht allzuviel zeit lassen da du dazu verpflichtet bist wenn du ansprüche gegenüber der Versicherung stellst diese schnellstmöglich zu machen.
Ist mittlerweile immer schlimmer mit den Leuten. Meinem Kumpel haben die vor 3 Wochen während er gearbeitet hat seine Carline CM6 Felgen runtergeschraubt und das auto dann einfach ohne Ziegelsteine oder sonstiges auf dem Parkplatz auf die Achsen knallen lassen. Und da dies noch nicht genug war haben die Ihm die Scheibe eingeschlagen und das Radio geklaut. Alles was die hinterlassen haben war ein Zentrierring. Dieser wurde nettigkeitshalber auf dem Fahrersitz gelegt.
Echt scheiße sowas. Deshalb stelle ich meinen nie über nacht irgendwo ab und wenn ich mit dem unterwegs bin dann stehe ich immer in der nähe. Geht einfach nicht mehr anders.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 20.01.2003
Bad Fallingbostel
Deutschland
187 Beiträge
Hallo,
habe grad mit meinem Versicherungstypen telefoniert. Ist ein Teilkaskoschaden!!
gehst du in den % hoch?
oder nicht?
____________________________
Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa!
Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!!!!
Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 20.01.2003
Bad Fallingbostel
Deutschland
187 Beiträge
Zitat:
gehst du in den % hoch?
oder nicht?
____________________________
Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa!
Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!!!!
Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.
(Zitat von: T-Kay)
Ne bei Teilkasko kannst du nicht hochgestuft werden!!!
Mitglied seit: 04.05.2005
Hagen
Deutschland
70 Beiträge
Zitat:
Also es ist Versicherungstechnis ein Vollkaskoschaden. Einbruch ist nicht in der Teilkasko mit inbegriffen. Wenn du das über deine Vollkaskovers. laufen lässt dann musst du erstens die Selbstbeteiligung bezahlen falls du SB hast und dann wirst du auf jeden fall ohne wenn und aber hochgestuft um ca. 10 - 15 %. Musst dir das am besten ausrechnen und falls es sich lohnt dann gib den schaden an ansonsten lass es. Darfst dir jedoch nicht allzuviel zeit lassen da du dazu verpflichtet bist wenn du ansprüche gegenüber der Versicherung stellst diese schnellstmöglich zu machen.
Ist mittlerweile immer schlimmer mit den Leuten. Meinem Kumpel haben die vor 3 Wochen während er gearbeitet hat seine Carline CM6 Felgen runtergeschraubt und das auto dann einfach ohne Ziegelsteine oder sonstiges auf dem Parkplatz auf die Achsen knallen lassen. Und da dies noch nicht genug war haben die Ihm die Scheibe eingeschlagen und das Radio geklaut. Alles was die hinterlassen haben war ein Zentrierring. Dieser wurde nettigkeitshalber auf dem Fahrersitz gelegt.
Echt scheiße sowas. Deshalb stelle ich meinen nie über nacht irgendwo ab und wenn ich mit dem unterwegs bin dann stehe ich immer in der nähe. Geht einfach nicht mehr anders.
(Zitat von: Marius)
Einbrüche sind immer Teilkasko....
____________________________
Mein Havanna Honey...
Vandalismus ist Vollkasko! Richtig?!
____________________________
Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa!
Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!!!!
Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.
Mitglied seit: 13.02.2004
Baden-Württemberg / Kirchhausen
Deutschland
1763 Beiträge
Wundert mich jetzt echt. Habe den Beruf erlernt und weiß das zur Teilkasko:
Wildschäden
Marderschäden
Glasschäden
Diebstahl
Hagelschaden oder wenn einem die scheibe eingeschlagen wird und die anlage geklaut wird oder andere Karosserieteile wie antenne oder Felgen versichert sind.
Versuchter Einbruch ist doch meineswissens kein Teilkaskoschaden?!
Wenn einem das auto über nacht verkratzt oder ähnliches wird ist das ein Vollkaskoschadensanspruch.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 20.01.2003
Bad Fallingbostel
Deutschland
187 Beiträge
Zitat:
Wundert mich jetzt echt. Habe den Beruf erlernt und weiß das zur Teilkasko:
Wildschäden
Marderschäden
Glasschäden
Diebstahl
Hagelschaden oder wenn einem die scheibe eingeschlagen wird und die anlage geklaut wird oder andere Karosserieteile wie antenne oder Felgen versichert sind.
Versuchter Einbruch ist doch meineswissens kein Teilkaskoschaden?!
Wenn einem das auto über nacht verkratzt oder ähnliches wird ist das ein Vollkaskoschadensanspruch.
(Zitat von: Marius)
Hi,
also ich weiß nicht genau ob er das jetzt als versuchter Diebstahl oder Einbruch gemeldet hat. Ich habe ihm das erzählt, wie das passiert ist und er meinte dann das es zur Teilkasko gehört!!
Zerkrazt etc ist Vandalismus und ist ein Vollkaskoschaden!!
najo man kanns ja als Diebstahl melden, dann klappt das sicher...
Auch schwachsinn irgendwie.. Vandalismus ist ja auch einbruch nur ohne das was geklaut wird...
Und in dem Fall sollte ja geklaut werden hat nur nich geklappt...
hat ja keine raus fun was in Lack geritzt oder so.
Viel Glück auf jedenfall das da kohle kommt und man nicht dauernd nur ins nichts zahlt und der schaden schnell repariert werden kann.
mfG
Serial-Thriller
____________________________
Bin ///Maßlos Wichtig
Mitglied seit: 14.11.2004
bei stuttgart
Deutschland
2829 Beiträge
hallo,
also das ist doch ganz einfach- die T(eil)K (asko) übernimmt die meisten Schäden- so wie oben schon beschrieben aber incl. auch einem versuchten Einbruch(-Diebstahl)- der Schaden ist bei der ANGABE Versuchter Einbruchdiebstahl gedeckt und der Schaden zur Wiederherstellung wird bezahlt werden ( evtl. 150 €uro SB beachten )- und die TK ist nicht SFR-abhängig, d.h. keine Hochstufung wegen eines Schadens- lediglich wenn die Prämien jedes Jahr neu berechnet werden, kann es zu einer Höherstufung aber auch zu einer Beitragsminderung kommen-die Vollkasko zahlt dann "lediglich" eigenen Schaden bei Unfall und Vandalismus wie Kratzer, Räder klau !, etc. und die ist SFR-pflichtig und führt nach einem Schaden zur Höherstufung. also .... schönen sommer noch -
____________________________
charly schulz
Mitglied seit: 13.02.2004
Baden-Württemberg / Kirchhausen
Deutschland
1763 Beiträge
Mmhh Räderklau - Vollkasko ??!! Das ist in der Teilkaskoliste mit aufgelistet. Räderklau zählt als Teilkaskoschaden und wird auch so berechnet.