ich habe heute die TÜV Bescheinigung von meinem neuem FZ bekommen: "Ergebnis: ohne erkennbare Mängel" Aber: "Ergänzende Hinweise: Beim Betätigen der Feststellbremse wurde die Blockiergrenze erreicht"
Was bedeutet das nun? Ist die Breme einfach nur sehr gut, oder ist das ein verstecker Hinweis auf einen Fehler???
Zitat: "Ergebnis: ohne erkennbare Mängel" "Ergänzende Hinweise: Beim Betätigen der Feststellbremse wurde die Blockiergrenze erreicht" ...ein verstecker Hinweis auf einen Fehler???
Oben steht doch "ohne Mängel". Und ich glaube kaum das in einem amtlichen Dokument wie dem TÜV-Bericht Hinweise "versteckt" werden :) Nein, des Rätsels Lösung ist einfach: Die Anforderung die an eine Feststellbremse erhoben wird ist u.a. das Erreichen der sog. Blockiergrenze. Sprich: Sie zu erreichen ist gut weil vorgeschrieben. Es besagt das auf dem Bremsenprüfstand nur Mittels der Feststellbremse die betreffende Achse zum blockieren bekommen hat, also ausreichend viel Bremsmoment wurde erreicht.
Danke für die Info! Ich habe mich nur etwas gewundert, weil in dem TÜV Bericht ja auch nicht steht, das z.B. die Reifen noch OK sind und die Träger nicht durchgerostet sind...
ist ez eigentlich zwingend vorgeschrieben, dass die hinterachse mittels feststellbremse blockiert??? ich mein wenn die anlage bei schwächer motorisierten autos es einfach nicht schafft, ne "fette" rad-reifen-kombi zum blockieren zu bringén...
mfg nilz ____________________________ Was guckst du...