Dieser Beitrag wurde vom Moderator ThaFreak am 07.12.2023 um 12:22:49 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Moin,
Da ich mir bald neue Felgen kaufen möchte aber vor dem Kauf genauer informieren möchte was ich da kaufe und was zugelassen ist, habe ich mir ein Tüvgutachten der Felge vom Hersteller besorgt.
Mein Fahrzeugtyp ist zugelassen und zugelassen Rad/Reifenkombinationen sind ebenfalls vorhanden. Soweit so gut.
Allerdings bin ich da über eine Auflage gestoßen die ich nicht so ganz verstehe.
Vorweg ich habe an dem Fahrzeug ein Gewindefahrwerk verbaut. Aus dem Grund bin ich bei der Auflage 11G etwas stutzig geworden die besagt:
“ Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.”
Nun meine Frage, was heißt das jetzt für mich, da mein Fahrwerk dementsprechend ja nicht mehr den “Serienstand” entspricht.
Bearbeitet von: ThaFreak am 07.12.2023 um 12:22:49