Scheinwerfer/Händler Problem
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Liebe Community, ich muss meine jüngsten Erfahrungen mit dem Teilehändler Inas Aljanabi aus Berlin/Siegfriedstr. teilen. Es ist mir wichtig, dass wir als Teil der BMW-Community ehrlich und transparent miteinander umgehen.
Ich habe einen Premium-Scheinwerfer mit Kurvenlicht für meinen BMW 1er gekauft, da BMW für mich immer ein Symbol für Qualität und Exzellenz war. Leider wurde mir ein Scheinwerfer ohne Kurvenlicht geliefert.
Als Teil der BMW-Community schätze ich Ehrlichkeit und Integrität. Daher war ich schockiert, als sich
- Name aus Datenschutzgründen entfernt - weigerte, das fehlerhafte Teil zurückzunehmen. Begründet wurde dies mit einem gebrochenen Siegel an der Abdeckung der Glühbirnen, das in der Fachwerkstatt beim Einbau beschädigt wurde.
Ich teile diese Erfahrung, um andere Mitglieder unserer BMW-Community zu warnen.
- Name aus Datenschutzgründen entfernt - bietet nicht die Qualität und den Service, den wir als BMW-Fahrer und -Liebhaber verdienen.
Aus diesem Grund habe ich jetzt einen BMW 1er e87 Xenon Scheinwerfer ohne Kurvenlicht für die linke (Fahrer)-Seite zu verkaufen und suche gleichzeitig ein Modell mit Kurvenlicht.
Bearbeitet von: turbovxr am 17.08.2023 um 12:56:56
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Hallo Pro_BMW_e87,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Scheinwerfer/Händler Problem"!
Gruß
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Wie du schreibst hast du heile Scheinwerfer bekommen. Beim Einbau ist etwas kaputt gegangen. Warum soll der Lieferant die dann zurücknehmen. Soll doch der neue Scheinwerfer kaufen der die anderen kaputt gemacht hat. Komische Denkweise ist das von dir das der Lieferant am Ende schuld sein soll.
Gruß Uli
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Mitglied seit: 16.08.2023
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Gebrochenes Siegel ist ein Stück Papier. Da ist nichts kaputt gegangen. Schließlich wurde der in einer Fachwerkstatt eingebaut. Der Scheinwerfer funktioniert tadellos.
Das gebrochene Siegel ist der Grund, warum der Händler das Teil nicht zurück nehmen kann.
Genau so ist es. Und wenn die Dinger tadellos funktionieren warum behältst du die nicht und warum sollte der Händler gebrauchte Scheinwerfer mit kaputtem Siegel zurücknehmen. Kann der doch nicht mehr verkaufen.
Hauptsache man erstmal völlig unbegründet und wegen eigener Schuld nen Händler verunglimpft.
Bearbeitet von: uli07 am 16.08.2023 um 15:11:23
Gruß Uli
Mitglied seit: 06.06.2003
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Ich habe einen Premium-Scheinwerfer mit Kurvenlicht für meinen BMW 1er gekauft, .... Leider wurde mir ein Scheinwerfer ohne Kurvenlicht geliefert.
(Zitat von: Pro_BMW_e87)
Ich hab das Wichtige mal rauszitiert, da es mit dem Lesen wohl immer so ein kleines Problem zu sein scheint...
THEORETISCH hätte der Scheinwerfer umgehend reklamiert werden sollen, dann hätte er auch zurückgenommen werden müssen wegen Falschlieferung.
Nach versuchtem Einbau und Beschädigung des Siegels so natürlich nicht mehr ohne Good Will des Händlers möglich; ist natürlich die Frage, ob man hätte erkennen können, dass der SW keine Kurvenlichtfunktion hat, ohne ihn anzuschließen...
Haben Sie Motoröl im Geschenkkörbchen?
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Ich kann es nicht nicht erkennen, die Werkstatt erst nach dem auslesen. Und wer soll es denn überhaupt wissen, wenn nicht ein BMW Ersatzteilhändler.
Hallo und herzlich Willkommen als neuer Nutzer im Forum,
hier fehlt mir allerdings die Verhältnismäßigkeit einer negativen Rezension. Hast du dich "als Teil der BMW Community" hier nur registriert um das zu posten?
Wir hören hier eine einseitige, negative, persönliche "Erfahrung" ohne auch nur die Gegenseite einmal nachvollziehen zu können....bist du unzufrieden mit dem Händler, so teile ihm das mit oder kontaktiere für weitere Schritte einen Anwalt. Dies ist definitiv die falsche Plattform, gerade als frisch registrierter Nutzer, einen Händler hier so negativ darzustellen. Wenn du dich nicht mit den zu bestellenden Teilen auskennst, solltest du dies anderen Leuten überlassen die wissen auf was sie achten müssen. Vorallem nach Erhalt der Ware.
Bearbeitet von: turbovxr am 16.08.2023 um 17:30:36
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Natürlich habe ich mich in erster Linie angemeldet um über diesen Weg zu einem funktionierenden Scheinwerfer zu kommen. Und ich habe überhaupt kein Verständnis für den Händler. Ich kann bei einem Produkt keine Eigenschaften (Kurvenlicht) zusichern, die es nicht hat oder wo ich mir nicht sicher bin. Den Fehler hat er begangen und nicht meine Werkstatt beim Einbau. Bei diesem wurden übrigens weitere Dinge entdeckt, die nicht dem versprochenen Zustand entsprachen: eine billig nachgerüstete LED Beleuchtung. Ich hab einfach erwartet das zu bekommen, was ich für viel Geld gekauft habe.
Wenn dir tatsächlich Kurvenlicht zugesichert wurde und die Anzeigenbeschreibung es so darstellt und du Nachweise dafür hast, dann könntest du höchstwahrscheinlich mit einem Anwalt dein Recht durchbringen. Eventuell denn sogar auf ganz kurzem Wege.
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Da hast du wahrscheinlich recht. Aber ich gehe erstmal in Vorkasse und das Risiko eines Vergleichs besteht immer. Das macht inkl. des Stresses in meinen Augen keinen Sinn. Ich möchte einfach nur das Problem vom Tisch haben. Also, wer einen passenden Scheinwerfer hat, oder Interesse an diesem hier, bitte melden.
Wenn du das Problem vom Tisch haben möchtest dann soll deine Werkstatt nen neuen Scheinwerfer kaufen. Die haben ja schließlich das Siegel beschädigt.
Gruß Uli
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Ich sehe grad, der nette Berliner betreibt wohl ausschließlich Handel mit Gebrauchtteilen, das ändert die Sache natürlich...Die meisten Verwerter markieren ihre Bauteile, damit nicht das ersetze, defekte Bauteil zurückgeschickt wird, mit dem Vermerk "war kaputt bei Lieferung".
Das steht meistens auch so in deren AGB, insofern sind da leider mehrere Faktoren, die dir entgegenspielen.
Ich denke, das musst du unter Lehrgeld abhaken...
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Denke auch. Aber alternativlos bei den Neuteilpreisen.
Deshalb, immer Teilenummer checken und vergleichen, sobald das Teil ankommt.
Erfolg gibt dem Recht, der ihn hat
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Da hast du wahrscheinlich Recht. Die Frage ist aber auch, ob ein neuer Scheinwerfer Plug and Play, also ohne Anlernen funktioniert.