Gibt es ein Tempolimit auf der Autobahn ?
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Mitglied seit: 09.10.2006
Ratingen
Deutschland
17452 Beiträge
Im Internet gibt es ein Video, auf dem erkennbar die Geschwindigkeit zu erkennen ist. Tachostand 417 km/h. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen eines illegalen Einzelrennens. Ich finde, etwas weit hergeholt. Autobahn ist frei, keine weiteren Autos zu erkennen. Bedeutet das für alle anderen Autofahrer, wenn sie alleine auf der Autobahn unterwegs sind, sie dürfen ihr Auto nicht mehr ausfahren ? Was bringt mir ein schnelles Auto, wenn ich nicht mehr schnell fahren darf ? Es kommt vielleicht noch soweit, das ein 75 PS Auto nicht mehr mit höherer Geschwindigkeit überholt werden darf, weil es dann als illegales Rennen ausgelegt werden kann. Armes Deutschland kann ich nur sagen. Leute die etwas schneller unterwegs sind werden ja oft als Raser betitelt. Diese Bezeichnung trifft aber nicht auf alle zu. Es gibt Raser, die rücksichtslos fahren und es gibt die anderen, die schnell fahren, aber Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen und fälschlicherweise als Raser betitelt werden. Bei Auto-Motor-Sport gab es mal ein Video einer Verfolgungsfahrt der Polizei. Hier wurde ein Auto mit 255kmh von einem Zivilfahrzeug der Polizei verfolgt. Ist der Fahrer des Polizeifahrzeuges auch ein Raser ? Man kann über Raser denken wie man will, ich stehe auf dem Standpunkt, ein Schnellfahrer muß nicht zwangsläufig ein Raser sein? Wenn das alles so weitergeht, dann haben wir irgendwann Tempo 130 auf unseren Autobahnen, vielleicht sogar weniger. In den Innenstädten wird doch schon über Tempo 30 nachgedacht. Dann steige ich um aufs Fahrrad !
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Old Men,
schau mal hier
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Gruß
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Das hatte ich mich auch gefragt zumal die Autobahn nahezu komplett leer war. Ich hätte die Argumentation verstanden, wenn Verkehr gewesen wäre den man hätte in höherem Maße gefährdet. Es geht um das Erreichen der höchst möglichen Geschwindigkeit. Ist dann V-Max fahren in jedem Auto verboten?
Auch wenn da vermutlich nichts bei rum kommt und der Bugatti Fahrer ohne jede Strafe bleiben wird bleibt ein hässliches Geschmäckle, dass sowas -zumindest in den Anfängen- verfolgt wird.
Dass da nichts bei rumkommt für den Fahrer ist kaum zu glauben.
Wenn man die Berichte dazu so liest, sind Polizei, Politiker und wohl auch die Staatsanwaltschaft darauf aus ein Urteil gegen den Fahrer zu erwirken.
Wird als Rennen gegen die Zeit bewertete!
Von den überholten sollen sich wohl auch welche bedrängt gefühlt haben.
Einfach nur noch zum Kotzen was hier abgeht. Selbst wenn auf der Bahn nix los ist muss man seine Pappe abgeben.
Gruß,Thomas
Von den überholten sollen sich wohl auch welche bedrängt gefühlt haben.
(Zitat von: Tomtom2)
Subjektive Eindrücke können mMn keine Beweise sein. Wenn da einer auf der Autobahn mit über 400 km/h an einem vorbei hämmert ist das schon beindrucken, für manch einen sicherlich auch beängstigend. Aber für mein Empfinden und Verständnis nicht unerlaubt oder gar verboten.
Das sehe ich auch so. Anders könnte es aussehen wenn ein Überholter eine Anzeige erstattet hat wegen Angst oder weil er sich gefährdet fühlte.
Gruß Uli
Das sehe ich auch so. Anders könnte es aussehen wenn ein Überholter eine Anzeige erstattet hat wegen Angst oder weil er sich gefährdet fühlte.
(Zitat von: uli07)
Wobei das immer subjektiv ist. Manch einer hat schon Angst wenn man ihn mit 10 km/h mehr als er fährt überholt. Das kann kein Tatbestand sein.
Stimmt. Aber wer weiß wer bei dem Filmchen und den Forenbeiträgen alles hellhörig geworden ist. Der eine ermittelt und wartet vielleicht nur auf eine Anzeige von jemanden der überholt worden ist oder der den Film gesehen hat, oder, oder.
Gruß Uli
Symbolpolitik eines zunehmend Individualverkehr verteufelnden und klimafreundlich sein wollenden Deutschlands. Das ist alles.
Mitglied seit: 08.04.2007
Freiburg
Deutschland
37 Beiträge
Für mich ist das ein typisch deutscher "Schwachsinnsparagraf".
"Ein Rennen gegen sich selbst um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".
Mit dieser Defintion ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, schnell fahrende Verkehrsteilnehmer zu verurteilen.
Für mich ist das ein typisch deutscher "Schwachsinnsparagraf".
"Ein Rennen gegen sich selbst um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".
Mit dieser Defintion ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, schnell fahrende Verkehrsteilnehmer zu verurteilen.
(Zitat von: Chrissy001)
...bietet einem Anwalt aber auch Spielraum, dass der einen da raus holt. RA Solmeke von WBS, youtube, hatte das am Beispiel von JP, als der mit seinem Taycan kurz mit 140 innerhalb einer Ortschaft gefahren ist, erklärt. Die höchst mögliche Geschwindigkeit wäre um einiges höher gewesen als das was er gefahren ist. Im konkreten Bugatti-Fall dürfte das konkret aber anders aussehen. Auch wenn das Ding potent ist, mehr war wohl höchst möglich in diesem Moment nicht drin.
Hi,
hätte dieser armselige Bugatti Besitzer nicht einfach seine vorlaute Klappe halten können?
Dann hätte sich niemand aufgeregt.
Aber nein, er musste damit ja unbedingt bei Youtube & Co protzen und prahlen.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Ach, nun wartet doch erstmal ab ob da überhaupt was passiert. Und wenn es dann wirklich soweit ist das man mit über 400 Km zu schnell für unser Gesetz ist, na und, wer von euch hat denn ein Auto was so schnell läuft und wer fährt das aus?
Gruß Uli
Für mich ist das ein typisch deutscher "Schwachsinnsparagraf".
"Ein Rennen gegen sich selbst um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".
Mit dieser Defintion ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, schnell fahrende Verkehrsteilnehmer zu verurteilen.
(Zitat von: Chrissy001)
Man muss hier schon den ganzen Paragraph anschauen... in einem Bericht über einen anderen Fall war die Beschreibung grob so: (Ich erinnere mich nicht an den konkreten Wortlaut)
Wenn ein Autofahrer regelwidrig und grob fahrlässig fährt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen...
Das eigentlich strafbare hier ist das Brechen von Verkehrsregeln, und zwar in einer grob fahrlässigen Art und Weise. Wenn der Grund dafür war, so schnell wie möglich zu fahren, kann man den Rennverbots-Paragraphen heranziehen. Wenn es ein anderer Grund war, z.B. Trunkenheit am Steuer, greifen andere Gesetze. Letzendlich geht es hier um das Strafmaß, denn grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr ist typischerweise schon strafbar.
Ob das in diesem Fall gilt, hängt davon ab, ob der Bugatti-Fahrer bei seinem Versuch Verkehrsregeln gebrochen hat, wie rechts überholen, Missachten von Sicherheitsabstand oder gar Drängeln. Ich habe das Video nicht gesehen, also kann ich es nicht einschätzen.
Mitglied seit: 09.04.2009
Ostdeutschland
Deutschland
559 Beiträge
Ich habe zu dem Thema und dem Video schon in diversen anderen Foren teilweise mit Rechtsanwälten diskutiert/gelesen.
wie schon geschrieben muss man zum Tatbestand fahrlässig und/oder grob verkehrswidrig handeln.
Die Fahrlässigkeit wird anhand Faktoren wie Sichtweite, Umweltbedingungen, Fahrzeug, Verkehrsaufkommen, etc. definiert.
D.h. dass in diesem Fall hier vor Gericht sehr sehr wahrscheinlich kein Rennen vorliegen würde. Das gleiche gilt auch für 100-200 Messungen unter guten Bedingungen (das war größter Diskussionspunkt ob sowas nicht dann ein Rennen sei).
Außerdem steht im Gesetzestext, dass ein Rennen auch nicht auf einer kurzen Strecke vorliegen kann (einfach ausgedrückt), was so interpretiert wurde, dass am Ortsausgang oder nach einer Kurve auch mal durchgeladen werden darf (betreffend sportliche Landstraßen-Fahrer).
Nichtsdestotrotz kann einfach mal erstmal bei jeden sein Auto auf Verdacht eingezogen werden und es würde viel Zeit und Geld verloren bis das wieder zurück kommen würde und geklärt wäre. Und das ist der eigtl springende blöde Punkt.
Hi,
die ganze Diskussion ist doch müßig.
Richter folgen - sofern eine gesetzliche Bestimmung schwammig formuliert ist - den Argumenten von Anklägern und Anwälten.
Wem - das liegt in der Entscheidungsfreiheit der Richter.
Kann selbstverständlich in unterschiedlichen Instanzen auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Kaum ein Gesetz ist so eindeutig formuliert, dass eine richterliche Entscheidung im Vorfeld 100%ig abzusehen ist.
Und wenn juristische Laien mitdiskutieren, wird's eher lustig.
Polizei und Staatsanwaltschaften sind Behörden.
Behörden und Beamte haben da feste Reflexe:
1. wir haben alles richtig gemacht
2. dafür sind wir nicht zuständig
3. dafür haben wir kein Personal
Oder hast Du schon mal erlebt, dass ein Staatsanwalt bei einem aus seiner Sicht verlorenen Prozess sagt, dass er falsch lag?
Da funktioniert Reflex Nr. 1.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Mitglied seit: 26.09.2007
Frankfurt am Main
Deutschland
118 Beiträge
Die ursprüngliche Frage ist berechtigt. Aber ...
Armes Deutschland kann ich nur sagen.
ich sehe hier eine Realitätsverzerrung. Nenne mir ein weiteres Land, in dem man schnell fahren darf.
Leute die etwas schneller unterwegs sind werden ja oft als Raser betitelt. Diese Bezeichnung trifft aber nicht auf alle zu. Es gibt Raser, die rücksichtslos fahren und es gibt die anderen, die schnell fahren, aber Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen und fälschlicherweise als Raser betitelt werden.
Ein Raser ist jemand der schnell fährt. Das sagt der Duden dazu:
rasen: sich ([wie] in großer Eile) sehr schnell fortbewegen; mit hoher Geschwindigkeit [irgendwohin] fahren.(Duden)
Update
Das Verfahren ist eingestellt worden.
Das Verfahren gegen einen tschechischen Millionär, der mit bis zu 417 Kilometern pro Stunde über die A2 gerast sein soll, wird eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Stendal ist der Auffassung, dass dadurch niemand gefährdet wurde.Dem Fahrer war ein verbotenes Rennen vorgeworfen worden. Nach dem Strafgesetzbuch ist auch ein sogenanntes Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Alle drei Tatbestandsvoraussetzungen liegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor.
Der Millionär hatte ein Video ins Netz gestellt, bei dem er über die A2 zwischen Berlin und Hannover heizt. In dem Autobahnabschnitt gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Laut der Straßenverkehrsordnung dürfe man aber nur so schnell fahren, wie es die Sicht- und Wetterverhältnisse und die persönlichen Fähigkeiten von Fahrzeug und Fahrzeugführer zuließen, sagte der Sprecher. Auch hier sieht die Staatsanwaltschaft kein Problem.
Mitglied seit: 08.04.2007
Freiburg
Deutschland
37 Beiträge
Meiner Meinung nach ist das die richtige Entscheidung, da keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben war, wie auch keine rücksichtslose Fahrweise.
Update
Das Verfahren ist eingestellt worden.
Das Verfahren gegen einen tschechischen Millionär, der mit bis zu 417 Kilometern pro Stunde über die A2 gerast sein soll, wird eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Stendal ist der Auffassung, dass dadurch niemand gefährdet wurde.Dem Fahrer war ein verbotenes Rennen vorgeworfen worden. Nach dem Strafgesetzbuch ist auch ein sogenanntes Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Alle drei Tatbestandsvoraussetzungen liegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor.
Der Millionär hatte ein Video ins Netz gestellt, bei dem er über die A2 zwischen Berlin und Hannover heizt. In dem Autobahnabschnitt gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Laut der Straßenverkehrsordnung dürfe man aber nur so schnell fahren, wie es die Sicht- und Wetterverhältnisse und die persönlichen Fähigkeiten von Fahrzeug und Fahrzeugführer zuließen, sagte der Sprecher. Auch hier sieht die Staatsanwaltschaft kein Problem.
(Zitat von: angry81)
Bearbeitet von: Chrissy001 am 23.04.2022 um 11:12:32
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten
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1 Beitrag
400 km/h ist sehr ernst, ich frage mich, wie der Versuch enden wird?