Ja, doofe Aussage. Der Federweg wird durch die Federn ja um das Maß der Tieferlegung verringert, "dürfen" ist in dem Zusammenhang die falsche Formulierung. Sei's drum, in Gutachten steht viel selbstverständliches.
Ich habe da auch etwas schnell geschossen und das Verschränken als selbstverständlich betrachtet:
Du trägst nur Federn ein? Mit Serienrädern?
Mit Serienrädern wird der Prüfer das Auto nicht verschränken und bekommst auch mit gekürzten Anschlagpuffern keine Probleme.
Fährst du aber eine eingetragene/einzutragende Rad-/Reifenkombination, kann es sein, dass er das Auto nochmal verschränkt (egtl. unnötig, wenn nur die Federn u. ggf. Dämpfer geändert werden, das obere Ende des Federweges sollte ja identisch bleiben), dann fällt es auf, wenn der Federweg nicht genug durch die Puffer begrenzt wird - Rad schleift/liegt auf.
Ich wurde sie nicht kürzen, bevor du nicht weißt, wie viel Freigang dein Rad bei Verschränken+Einlenken aufweist - falls das überhaupt nötig ist, s.o.
Du müsstest vorher selbst diagonal verschränken bis die anderen beiden Räder frei in der Luft stehen und dann schauen, wie viel Restfreigang an der engsten Stelle vorhanden ist und dann hast du ein Maximalmaß um das du den Puffer kürzen könntest. Aber: Kürzung um 5 mm muss keine 5 mm mehr Einfederweg bedeuten. Diese PU-Puffer haben eine progressive, keine lineare Kraft-Weg-Kennlinie. Das sollte man im Hinterkopf behalten.
Ich denke fürs selbst verschränken ist gerade keine Zeit vor dem Werkstatttermin?
Dann lass es doch erstmal so wie es ist und kümmere dich hinterher darum, wenn überhaupt genug Platz übrig ist, damit kürzen Sinn macht.
Es geht auch nur darum etwas mehr Federweg ohne Einsatz der Zusatzfeder rauszukitzeln, da du durch die Tieferlegung ja weniger Einfederweg bekommst.
Der Anschlagpuffer soll im Fahrbetrieb so wenig wie möglich im Eingriff sein, dürfen also recht kurz sein, müssen aber zugleich lang genug bleiben um Schläge aufnehmen und durch Komprimierung abfedern zu können. Für den TÜV müssen die aber bei einer Räderabnahme eine gewisse Restlänge haben, damit das Rad nicht aufliegt. Ist also ein Kompromiss.
Wenn kürzen, dann da wo der Puffer flach endet, wenn es die Formgebung endet. Kann auch die Oberseite sein.
Ich hätte gesagt mit den Maßen der M-Technik Zusatzfeder (31331133513 VA) wärst du auf der sicheren Seite aber die finden sich auf Anhieb im Netz nicht. Ob
diese Angaben in dem Link (unten "Fahrwerksidentifikation") bedeuten, dass der M-Technik-Puffer auch nur 8 mm kürzer ist, lässt sich nicht nachvollziehen. Es gibt auch keine Maße im Netz, alle reden davon, keiner misst die Dinger mal nach.