Eintragung M135 - 8036570 auf F31
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.05.2021
Deutschland
1 Beitrag
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 04.05.2021 um 08:14:42 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.Hallo BMW-Freunde,
ich fahre seit zwei Jahren einen F31 mit folgenden LM-Felgen:
Daten für BMW Styling M135 - 8036570 Felgen | Felgenkatalog
Marke: BMW
Modell: 5er
Felgenname: 135 M
Teilenummer: 8036570
Felge: 8,0 x 18 ET 20
Mir war nicht bewusst, dass diese noch nicht vom Vorbesitzer eingetragen wurden, deshalb muss ich dies jetzt nachholen. Beim TÜV hat man mir gesagt, dass ich ein Traglastgutachten bzw. Bescheinigung von BMW anfordern muss, um sie beim TÜV eintragen zu lassen. Daraufhin habe ich den BMW-Kundendienst kontaktiert und um dieses Traglastgutachten gebeten. Leider haben sie es mir nun zum dritten mal nicht ausgestellt. Meine Frage wäre jetzt, hat jemand schon einmal ein ähnliches Problem gehabt? Kann mir einer weiterhelfen, wie ich vorgehen soll, wenn ich original BMW Felgen, die aber nicht für mein Modell frei gegeben sind, separat eintragen lassen möchte? Oder hat sogar vielleicht jemand das Traglastgutachten schon für die oben genannte Felge?
Vielen Dank im Voraus!
MfG
Aki
Bearbeitet von: angry81 am 04.05.2021 um 08:14:42
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Aki 1969,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Eintragung M135 - 8036570 auf F31"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die Felgen sind doch für den 5er zugelassen !
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.05.2021
Deutschland
1 Beitrag
Die Felgen sind doch für den 5er zugelassen !
(Zitat von: Old Men)
Ja das ist mir bewusst. Ich will ja diese Felgen per Sondereintragung für meinen 3er F31 eintragen lassen. Dafür benötige ich aber ein Traglastgutachten/Bescheinigung für den TÜV. Das ist ja mein Prblem...
Spreche das Problem mal mit einem TÜV Prüfer ab. Der 5er ist doch von Hause aus schon schwerer. Wenn du die Felgen jetzt auf einen 3er montieren willst, könnte es möglich sein, der Prüfer trägt dir die Felgen ohneTraglastbescheinigung ein. Die Felgen gibt es doch auch für den 3er, aber mit einer anderen ET. Ein Versuch ist es doch wert.
Mitglied seit: 04.01.2013
Schleswig-Holstein
Deutschland
2455 Beiträge
Schade, dass der Kauf des Fahrzeugs so lange her ist. Dir ist nämlich ein Auto mit einem schweren Mangel verkauft worden...keine Betriebserlaubnis.
BMW stellt keine Traglastgutachten mehr aus. Du kannst nur hoffen, dass irgendjemand noch so ein Gutachten liegen hat. Ansonsten Felgen verkaufen und für dein Fahrzeug zugelassene erwerben.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
Mitglied seit: 30.03.2015
Echternacherbrück
Deutschland
2727 Beiträge
@Aki 1969: Ich mache mir die Mühe jetzt nicht, das ist deine Aufgabe, aber die M135 in den Maßen sind im Gegensatz zu sonstigen Felgen, zu denen hier in jüngster Vergangenheit nach den Traglastbestätigungen gefragt wurde fast schon wahre "Klassiker", also doch eher gängig. Ich bin mir sicher, dass sich so eine Bescheinigung in den Tiefen des Forums bzw. Netztes finden lässt (oder zumindest jemand, der eins hat und es dir zur Verfügung stellen kann).
Den Vorschlag bezüglich der "Gewichtsklassen" beider Modelle kann man auch versuchen. Erscheint ja auch logisch. Auf das Spielchen lassen sich erfahrungsgemäß aber die wenigsten Prüfer ein.
Was auch noch interessant wäre: Welche Reifen montiert sind.
Wobei die zur Felge gehörenden 245/40R18 ohnehin unkritisch bezüglich Impact-Nachweis wären, aber auch die F31-typischen 224/45R18 ausnahmsweise mal ohne weiteres funktionieren sollten (da sogar größerer Umfang).
Hier bin ich mir nur nicht sicher, ob die Räder so nicht zu weit außen stehen und schleifen.
Hi,
es wird nicht einfacher.
Nicht freigegebene Hersteller-Felgen kann man theoretisch über eine Traglastbescheinigung per Einzelabnahme eintragen lassen.
Dass BMW keine Traglastbescheinigungen mehr ausstellt, ist dem TÜV egal.
Bekannte Masche: "besorge diese oder jene Bescheinigung oder Gutachten und wir tragen das ein. Wir sagen Dir aber nicht, dass es die Bescheinigung nicht gibt, damit Du was zu tun hast und uns in Ruhe lässt."
Wenn die vorgesehenen Reifengrößen auf der Felge auch nicht freigegeben sind und er TÜV zusätzlich einen Impact Test verlangt, kann man die Nummer sowieso vergessen.
Aber das ist der typische Regelwahn.
Anstatt klipp und klar festzulegen "Felgen ohne Gutachten oder Herstellerfreigabe sind nicht zulässig", wird mit allem möglichen Geschwurbel drum herum geregelt, um im Endeffekt genau das Gleiche zu erreichen - keine Eintragung.
Ich jedenfalls habe andere Sachen zu tun, als Zeit, Aufwand und Geld für so einen Schmarrn zu verplempern.
Als ob es nicht genügend Felgen auf dem Markt gäbe.
Aber wer das anders sieht - feel free.
Es ist nicht meine Zeit, Aufwand und Geld...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...