Achtung, ich bin kein Anwalt, von daher ist das hier nur juristisches Laienwissen.
Ein Käufer hat normalerweise zwei Jahre Gewährleistung bei einem Kauf, wenn nicht explizit ausgeschloßen. Ist der Verkäufer gewerblich und der Käufer privat, ist so ein Ausschluss nicht möglich.
Wenn ein Mangel in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auftritt, ist der Verkäufer in der Pflicht, zu beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Verkauf vorlag. Nach sechs Monaten dreht sich diese Beweislast um.
So gesehen hast du hier eine starke Position, da du hier gar nichts beweisen musst. Andererseits kann der Händler sich auf den Auslieferungscheck berufen und versuchen, damit zu argumentieren. Bei einem Auto mit solch einer Laufleistung muss man halt irgendwann mit solchen Defekten rechnen... Bei einer solchen Position würde ich von daher eher nicht das Risiko eingehen, das vor Gericht auszukämpfen. Da hast du aus meiner Sicht ein sehr großes Risiko, draufzuzahlen. Ich würde auf jeden Fall eine gütliche Einigung suchen, falls BMW das nicht als Kulanzfall abhandelt.
Ob BMW hier Kulanz walten lässt, kann natürlich nur BMW selbst beantworten. Wenn ja, dann ist das aber schon sehr großzügig für ein Auto mit fast 200 000 km auf dem Tacho.