Wieder ein glorreicher Prüfer, der offensichtlich nur die Reifen überprüft hat, nicht aber die Felgen.
Das Ergebnis wenn er es richtig gemacht hätte wäre aber das selbe gewesen.
Wie du es selbst schon vermutest:
Die Montage einer nicht zugelassenen Rad-/ Reifenkombination führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (was bei der M Doppelspeiche 270 auf dem E46 der Fall ist).
Wer ohne Betriebserlaubnis fährt, genießt im Zweifel logischerweise auch keinen Versicherungsschutz.
Was du dagegen tun kannst:
Die Räder ordnungsgemäß abnehmen und eintragen lassen.
Das wiederum ist aber nicht (mehr) so einfach.
Üblicherweise die für das Fahrzeug passenden Reifen wählen. Hast du eigentlich schon gemacht.
Die Reifen sind allerdings nicht mit den Felgen homologiert worden.
Heißt es fehlen verschiedene Nachweise, die nun belegt werden müssten, z. B. die Impact-Prüfung.
Letztere hat hier im Forum noch nie einer machen lassen, auf Grund des (auch finanziellen) Aufwands.
Da bleibt dir also nur zu hoffen, eine Prüfstelle respektive einen Prüfer zu finden, der die nicht fordert.
Aber auch das wäre dann nie 100 %ig legal.
Wenn du also wirklich legal und problemlos unterwegs sein willst, bleiben folgende Alternativen:
- werkseitig freigegebene Räder
- Räder von Drittanbietern mit ABE und/ oder ordnungsgemäßer Abnahme und/ oder Eintragung
- Aufsichnahme erheblichen Aufwands für die Abnahme und Eintragung der baureihenfremden M 270