Hallo liebe Forum Community,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum drin :).
Hab mir vor ca. einem 3/4 Jahr einen BMW e36 323i geholt. Das Auto war zuvor ein 320i und wurde auf 6-Zylinder umgebaut.
Das Auto hatte dann auch noch einige Sachen verbaut gehabt die man auch eingetragen hat (z.B. Momo Lenkrad, Ducktail Spoiler, Fahrwerk usw.)
Wie bereits gesagt waren all diese Teile im Fahrzeugschein drinnen. Das einzige was nicht eingetragen war, war lustiger weise der Motor selber.
Hab den dann eben Abgekauft und wollte ihn herrichten. Bei dem Auto war der TÜV abgelaufen (TÜV Nachkontrolle war glaube ich bis zum 19.01.2019).
Jetzt meinte ein Kollege von mir, dadurch das der schon länger keinen TÜV mehr hatte und es in 2028 oder Anfang 2019 neue TÜV Regelungen gegeben hat muss ich jetzt eine komplette Vollabnahme machen. Sprich: Alles was schon eingetragen war (Lenkrad, Spoiler, Fahrwerk). Obwohl ich alles schon in meinem Fahrzeugschein drin hab?
Das Problem was ich nun habe ist: 1. Er hat zu mir gesagt ich darf jetzt ordentlich wieder blechen (TÜV + alle Eintragungen = 500-600 Euro) und 2. sind wir beide uns nicht Sicher ob ich das Lenkrad eingetragen bekomme. Beim Lenkrad handelt es sich um ein Momo Lenkrad (dreispeichen) ohne Airbag. Der Airbag, so steht es auch im Fahrzeugschein drin, wurde von einer BMW Werkstatt Deaktiviert.
Stimmt das den nun? Das man seit neuestem lt. Paragraph 21 eine komplette Vollabnahme machen muss?
Danke schon mal im Voraus :)
Gruß
Edik