Da es keine Alternativen gibt, werden deine Reifen an der VA LI 101 haben, was einer Traglast von 830 kg entspricht.
An der HA beträgt der LI 105, also 925 kg.
Ich sehe also erstmal nichts, was dagegen spricht.
Stehen im Gutachten zu den Rädern denn keine Hinweise bzw. Auflagen diebsezüglich?