Danke für deine Antwort Lennox, aber dennoch schnalle ich das nicht.
Was hat der Querschnitt mit der Breite zu tun? Kommen sie dann an den Kotflügel oder warum ist das so wichtig ob es nun 40 oder 45 ist?(Zitat von: Timo7786)
Es ist vor allem wichtig, weil nur der 40er Querschnitt sowohl auf der Felge (falls denn die richtige), als auch auf dem Fahrzeug zugelassen ist.
Du kannst nicht einfach Reifendimensionen fahren wie sie dir gefallen, sondern hast dich an die Vorgaben (u. a. in den Fahrzeugpapieren) zu halten. Eine solche Änderung führt automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Du darfst das Fahrzeug so im Bereich der StVO nicht bewegen.
Der Zweite Punkt ist der Abrollumfang. Es leuchtet hoffentlich ein, dass sich der Umfang der Räder unmittelbar auf den Tacho auswirkt. Auch ein Grund dafür, warum man hier nicht einfach machen kann was man will. Was der Tacho anzeigen darf ist klar geregelt (§ 57 StVZO i. V. m. Richtlinie 75/443/EWG):
0 < V1 - V2 < V2 / 10 + 4 km/h (V1 = angezeigte Geschwindigkeit; V2 = tatsächliche Geschwindigkeit).
Anders ausgedrückt: Er darf nie weniger und maximal 10 % + 4 km/h mehr anzeigen als wirklich gefahren wird.
Größere Reifen bedeuten abnehmende Tachoanzeige.
In deinem Fall muss diese mindestens geprüft werden, wahrscheinlich wird sogar eine Angleichung notwendig. Was das außer dem finanziellen Aufwand für Folgen hat wurde hier im Forum schon öfter thematisiert.
Davon ab sind die Reifen so tatsächlich auch näher an Kotflügel etc. Sollte logisch sein.
Achja, und da du ja schon eine Tieferlegung ansprichst: Mit dem 45er Querschnitt ist der Wagen auch ~15 mm
höher gelegt...
Bearbeitet von: Lennox-89 am 12.05.2020 um 09:11:17