Spar dir den Anwalt und hol dir einen Termin bei deinem zuständigen Hauptzollamt. Dort die Kraftfahrzeugsteuerstelle. Das sind die Fachleuchte, die dir Auskunft geben können. Die sind rechtssicher.(Zitat von: BmW-MoGuL)
Hat das Autohaus den Wagen vermittelt? Oder war das Autohaus Eigentümer und hat ihn dir verkauft?(Zitat von: stefanh)
ob das rechtens ist? in österreich ja. keine ahnung wie das in dtl ist aber du hast unterschrieben... lebensumstände ändern sich immer.
das thema in ÖSTERREICH dazu bei PRIVATverkauf: (könnte mir gut vorstellen dass dies in dtl ähnlich ist)
ich habe ein kfz welches ich abmelde und verkaufe. der käufer geht mit kaufvertrag, coc, usw. zur zulassungsstelle und meldet an. zulassungsstelle prüft ob der verkäufer der letzte war auf den das fahrzeug angemeldet war.
wenn ja geht das prozedere seinen weiteren weg.
wenn nein kann nicht zugelassen werden und es wird mal hinterfragt ob da ein nicht angemeldetes gewerbe hast...
kann man umgehen indem man das dem käufer erklärt und im kaufvertrag statt dem verkäufer den vorbesitzer reinschreibt. wenn du einen käufer erwischt der blöd genug ist das zu akzeptieren ist alles cool.
du müßtest jetzt in dem fall die rechnung fälschen, oder mit knott klären das deine rechnung storniert wird und knott eine rechnung an deinen käufer ausstellt.
Bearbeitet von: KTMschnee am 18.02.2020 um 07:58:13(Zitat von: KTMschnee)
Hier ist wohl etwas durcheinander gekommen, dieses Fahrzeug ist doch ein Neuwagen, zwar ein Reimport, aber doch ein noch nie irgendwo angemeldeter Neuwagen, wie kann es denn da einen im Brief eingetragenen Vorbesitzer geben?(Zitat von: Autofan Dieter)
Wenn der nun rechtmäßige Besitzer und Eigentümer des Fahrzeugs dieses an jemand anderen verkauft noch vor der Anmeldung/Zulassung auf ihn selbst, ist das doch seine Sache, er wird dem Käufer einen Kaufvertrag ausstellen und ihm die Rechnung des Händlers mitgeben, anhand derer dieser ja jederzeit die Bezahlung der Mehrwertsteuer nachweisen kann.
Wieso wäre die Mehrwertsteuer in diesem Fall zwei Mal fällig?
Der Tipp mit der "Rechnung fälschen" ist ein ganz schlechter Tipp, auch dass der Händler die Rechnung stornieren sollte, ist suboptimal, wieso sollte er das tun? Dazu müsste der Händler ja auch alle gezahlten Beträge wieder zurückerstatten und dann zusehen, dass er diese Summen vom anderen Käufer bekommt, das wird der mit Sicherheit NICHT machen!.
ich gehe mal davon aus der wagen hatte im eu ausland eine tageszulassung, steht zumindest so auf der hp von der firma knoth dass jede karre eine kurzzeitzulassung hat, aber tut mal eh nichts zur sache...
wenn eine privatperson ein kfz verkauft was nicht auf ihn zugelassen war geht man davon aus das der verkäufer händler ist.(Zitat von: KTMschnee)
Und wieso immer diese Verweise auf Österreich? Ist der Fragesteller ein Österreicher, der dort lebt?
Also ist in Österreich sofort jeder verdächtig, ein professioneller Händler zu sein, der ein Auto so verkauft, ohne dass das auf seinen Namen zugelassen war?
Was ist denn, wenn jemand wegen Todesfall ein oder mehrere Autos geerbt hat, er dieses Auto/diese Autos gleich verkaufen will, der gilt dann als Händler und der Staat zwackt ihm die Mehrwertsteuer ab? Oder er meldet dieses Auto/diese Autos auf sich an und verkauft sie dann, ohne sie gefahren zu haben? Wunderbar, dann steht gleich noch jemand als Besitzer in den Unterlagen, das macht das Auto ja noch wertvoller.
Wahrscheinlich sind alle Österreicher gewerbsmäßige Händler und folglich vom Staat abzuzocken, hier ist das nicht so, bevor man vom Finanzamt als gewerbsmäßiger Händler eingestuft wird, muss hier schon einiges passieren, die staatlichen Behörden müssen das NACHWEISEN.
Und ein einmaliger Handel gilt nie als gewerbsmäßig, wenn der Verkäufer davon nicht seinen Lebensunterhalt bestreitet und er dafür einen ganz anderen Beruf ausübt.
Da ist es wurscht, ob man das zu verkaufende Auto auf seinen Namen angemeldet hat oder nicht, die Hauptsache ist der Eigentumsnachweis und den kann der Verkäufer ja leicht erbringen, er hat ja die Rechnung des Händlers samt Quittung in Händen.
Autofan Dieter
(Zitat von: Autofan Dieter)
Verweis auf österreich weil ich es aus österreich bin und das so schon durch habe, allerdings mit einem gebrauchten motorrad (enduro) welche ich nicht angemeldet hatte und nach 2 jahren benutzung auf abgesperrtem gelände privat weiter verkauft habe.
ja du bist in so einem fall verdächtig ein gewerbsmäßiger händler zu sein und ich mußte in folge der finanz erklären was da vorgegangen ist.
(finde ich auch gut so, gibt eh genug schwarze schafe die am hinterhof autos schachern und die gewährleistung so umgehen.)
thema erben kenne ich nur von österreich, also uninteressant für deutschland...
(Zitat von: KTMschnee)
Hallo, ich habe mir mal einen bmw in der Schweiz gekauft.
Habe von bmw in der Schweiz eine Bestätigung bekommen das es ein EU Fahrzeug ist.
Der BMW wurde als Neuwagen in der Schweiz zugelassen.
Ich habe ihn dann nach Deutschland überführt und musste dann Mehrwertsteuern und Zollgebühren zahlen.
Im Fahrzeugbrief stehe ich als erstbesitzer drin obwohl ich einen Vorbesitzer im nicht EU Staat hatte.
Die Mehrwertsteuer hat sich auf den damaligen Zustand bzw. Marktwert orientiert.(Zitat von: TECHNICSE30)