Das ist genau meine Frage ob man deswegen irgendwo Ansprüche geltend machen kann.Und Einfordern am besten bei denen die dafür verantwortlich sind , das sind die hersteller. ich glaube nicht das es richtig ist wenn der kleine endverbraucher sowas tragen soll.
Bearbeitet von: jepensen66 am 23.12.2019 um 21:30:53
(Zitat von: jepensen66)
Also verstehen tue ich dich schon, allerdings sprechen wir hier von einem "imaginären Geldverlust indirekter Art", von einem "virtuellen Vermögensschaden".
Solche Schäden sind immer sehr, sehr schwierig einzufordern, selbst dann, wenn es eindeutige Schuldige gäbe.
Erstens wird es schwierig bis unmöglich sein, die Höhe deines "geldwerten Schadens" überhaupt zu benennen, nach welcher Tabelle, die auch allgemein von Gerichten anerkannt wäre, willst du da gehen? Solche "Tabellen des durch den Dieselskandal verursachten Vermögenschadens" gibt gibt es nicht, weil letztlich die Höhe des eventuell erzielbaren Verkaufspreises deines Dieselautos OHNE Dieselskandal nur imaginär abschätzbar ist und von so vielen anderen Faktoren abhängt wie Zustand, Laufleistung, Ausstattung, Anzahl der Vorbesitzer, Unfallfreiheit und noch so allerhand sehr individuell nur zu bewertender Umstände, da käme dieser "Dieselskandalabschlag" nur noch al einer von vielen wertbeeinflussenden Faktoren hinzu, zu guter Letzt, wie willst du denn mit Sicherheit wissen, ob nicht auch ohne Dieselskandal der Wert deines alten Diesels jetzt ebenso gering gewesen wäre?
Das wäre also schon mal eine Berechnung ohne Wert, weil die beliebig wäre.
Zum anderen, selbst wenn es eine solche gerichtsfähige Berechnungsformel gäbe, wem willst du die Rechnung präsentieren? Wer soll das bezahlen?
Mir fallen da nur die Chefs von Volkswagen ein, obwohl andere Hersteller erwiesenermaßen auch betrogen hatten, deren Manipulationen sind nur eben viel später aufgefallen als die von Volkswagen, also klage mal gegen den Herrn Winterkorn und Konsorten, viel Spaß dabei.
Ich kann dir jedoch versichern, dass da rein gar nix bei rauskommen wird, wenn nicht mal der Staat da was gegen in der Hand hat und sich seit Jahren da rein gar nichts tut, außer von Hausdurchsuchungen hört man doch nichts mehr, niemand erhebt Anklage, es verläuft sich alles irgendwann im Nebel.
Da wird es auch nichts mehr geben, niemals. Irgendwann wird da ein ermittlungstechnischer Schlussstrich gezogen und die Akten zugemacht.
Der Vergleich mit dem Trabi war hier wenig hilfreich, das waren doch wohl andere Umstände, der Kaufpreis war immer schon ein willkürlich festgesetzter Einheitspreis, der war frei von jeder kaufmännischen Rechnung, wie alle Waren, die man in der DDR kaufen konnte (deshalb ging die DDR ja auch pleite), die meisten zuvor glücklichen Besitzer dieser "Gehhilfen" waren heilfroh, als sie die Trabis endlich auf den Schrott werfen konnten und "richtige" Autos fahren durften, der Wertverlust war den Leuten also egal, zudem konnte man niemals die DDR-Währung zu einem annähernd gerechten Kurs umrechnen, den offiziellen 1 zu 1 Kurs lassen wir mal Außen vor, aber auch den inoffiziellen 8 zu 1 Kurs, den wahren Wert konnte man und kann man gar nicht ermitteln, weil das DDR.Geld kein "echtes" Zahlungsmittel wie allen anderen Währungen in den nicht-kommunistischen Ländern war, sondern der Wert vom Staat bestimmt wurde und man konnte wich dafür nur das kaufen, was auch vorhanden war und vieles war eben nicht vorhanden.
Autofan Dieter