Soweit ich weiß gibt es bei eBay keine Fristen, bis wann sich der Verkäufer beim Käufer oder andersrum zu melden hat.
Definitiv ist es so, dass er mit Abgabe seines Gebotes und letztendlich mit der Ersteigerung des Artikels einen rechtskräftigen Kaufvertrag eingegangen ist und somit auch zur Abnahme verpflichtet ist.
Setz dich mit eBay in Verbindung und schilder denen den Fall.
Naja, ich vermute aber mal, dass am Ende nur zwei negative Bewertungen bei rauskommen...
Drück dir aber die Daumen, dass ich mich irre.
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