Rechtlich einwandfrei wäre das erst mit schriftlichem Einverständnis von BMW selbst. Ist wahrscheinlich so, dass die BMW Rechtsabteilung nicht solchen "kleinen Einzelfällen" nachjagt, aber das ist keine sichere Lösung!
____________________________
</ciao> Alex
___________________________________________________________________________________________________
www.alexone.de Ist das Leben nicht viel zu kurz, um auf Freude am Fahren zu verzichten?