Es ist tatsächlich HU-relevant. Das haltbarkeitsdatum ist auf die Dämpfer gedruckt.
Wenn der Prüfer dies nicht bemängelt, ist die HU natürlich trotzdem gültig. Die Versicherung kann den Schsdensausgleich dadurch nicht verweigern.
Keine Rechtsberatung: Sie könnten maximal regress verlangen, dazu müssten sie aber nachweisen,dass der Schaden vorwiegend durch die alten Dämpfer entstanden ist (und regress auch nur für alles was genau dadurch entstanden ist).
Wahrscheinlicher ist allerdings, dass es für die Vorrichtung keine Verpflichtung gibt. Dh wenn sie im Falle nicht funktioniert, hat der Fußgänger genauso Pech, wie bei einem Fahrzeug, welches über keinen fußgängerschutz verfügt.
Hätte der f10/f11 eine Eigenschaft, die zwingend solch einen fußgängerschutz notwendig macht, würde die nachweispflicht eintreten. Aber ich wüsste nichts, was beim f10 den fußgängerschutz erforderlich macht.