Grundsätzlich gelten die Indizes der Fahrzeugpapiere. Selbstverständlich dürfen die überschritten werden.
Was (leider) aber immer noch die wenigsten wissen ist, dass man gemäß EU-Recht (Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG) beide unter folgenden Bedingungen auch unterschreiten darf.
- Speedindex:
Die Mindestanforderung errechnet sich aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein Feld T nach folgender Formel:
Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit
Dabei beachten, dass bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) Abschläge beim Load-Index vorzunehmen sind.
- Loadindex:
Die Mindestanforderung ergibt sich als die Hälfte der maximalen Achslast laut Fahrzeugschein Felder 7.1 bis 7.3.
Auch hier beachten, dass bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) Abschläge beim Load-Index vorzunehmen sind.