Ersteller dieses Themas
Moderator
Hamburg
Deutschland
6802 Beiträge
ich bin gerade mit einem freund an einem VW Bus am schrauben, dieser soll diesen monat zum TÜV.
jetzt wurde uns gesagt, dass die standhzg. und die gasanlage vom kühlschrank alle 10 jahre ausgetauscht bzw. abgedrückt werden müßte.
der TÜV verlangt dann eine prüfbescheinigung, genaueres konnte er allerdings auch nicht sagen.
ich habe vom abdrücken der gasanlage auch schon mal was gehört.
weiß einer was genaueres, auch bzg. der standhzg. bzw. gibs im netz infos?
kennt einer ein gutes VW Bus forum?
____________________________
Nu mal los....
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Pug,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Standheizung TÜV?"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Moderator
Hamburg
Deutschland
6802 Beiträge
das mit der gasanlage wäre geklärt, da gibt auch so eine TÜV plakette.
hier gibt es doch sicherlich welche mit standheizung, hat da der TÜV bei euch da je was kontrolliert?
____________________________
Nu mal los....
Die Standheizung kann man beim Tüv abnehmen lassen. Früher war das wohl mal Pflicht. Aber heute muß das wohl nicht mehr sein. Ich glaub das nennt sich "Typgenehmigung", wenn sie das hat brauch sie nicht eingetragen werden. Vorraussetzung ist das das sie nach der Anleitung eingebaut wird.
Hoffe das hilft dir weiter.
Achso, die Abnahme kostet ca. 40€ (in München)
Grüße Marco
____________________________
>>>Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<<
Ersteller dieses Themas
Moderator
Hamburg
Deutschland
6802 Beiträge
abgenommen ist sie schon, war auch ab werk schon drin.
nur muß diese irgentwann zum TÜV, eine ASU oder so machen?
____________________________
Nu mal los....
Zitat:
[gray]
abgenommen ist sie schon, war auch ab werk schon drin.
nur muß diese irgentwann zum TÜV, eine ASU oder so machen?
Nein das muß sich nicht. Der Tüv wird sich mit anschauen da sie Teil des Autos ist aber natürlich ohne extrakosten. Und ne ASU gibts dafür nicht.
____________________________
>>>Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<<
Ersteller dieses Themas
Moderator
Hamburg
Deutschland
6802 Beiträge
hab gerade was aufklärendes im netz gefunden:
Es ist VORSCHRIFT, bei Luftstandheizungen nach 10 Jahren die Brennkammer (!) zu wechseln, lt. Eberspächer. Ob man es tut hängt wohl von der eigenen Einschätzung der Standheizung ab (tut sie's noch, bin ich risikobereit, ob Abgase (CO) ins Auto kommen...etc.) und vom TÜV Prüfer. Wenn Du Pech hast und der TÜV Prüfer das bemerkt - viele bemerken es nicht (!) - dann mußt Du das Ding ausbauen und nochmal vorfahren. Eine Brennkammer kostet 450€ bei Eberspächer.
Alternative zum teuren Austausch der Brennkammer - darf NUR vom FACHmann durchgeführt werden. Zwar ist ebenso jeder BOSCH Händler autorisiert, das zu tun, aber sie tun es eben nicht. Sie bieten nur den Austausch mit einer neuen Brennkammer für rund 400€ + Einbau an. Alternativ dazu gibt es u.a. auch die Firma Nemo in Krefeld, welche berechtigt ist, alte Standheizungen zu prüfen (und sie auch wartet wenn nötig) und Dir mit einer alten Brennkammer noch mal weitere 10 Jahre TÜV geben kann und meistens gibt. Kosten 140€ und insgesamt 34€ Porto.
Firma NEMO
Elbestr. 22-28
Krefeld
Tel.: 02151/943430
Grundsätzlich meinte der Chef der Fa. Nemo, Herr Meier, sei bei den über 400 geprüften Standheizungen keine Materialermüdung festzustellen. Eberspächer ging eben von einer Vielbenutzung aus. Hat man die Heizung jedoch wenige benutzt, normal oder so, so kann man von einem guten Ergebnis der Prüfung rechnen. Es wird keine Röntgenprüfung o.ä. durchgeführt. Eine CO-Messung, Brennkammer (Sichtprüfung), sowie Stecker reinigen und notwendige Teile (Dichtungen, Glühkerze etc.) ersetzt.
Das Ganze gilt NICHT für Wasser/Luft Heizungen wie die Webasto Thermo Top. Bei Gasheizungen (Truma) ab 1993 ist jedoch auch eine Überprüfung der Brennkammer vorgeschrieben.
____________________________
Nu mal los....
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 38 Monaten
Wie nimmt der TÜV den die Standheizung ab?
Muss ich mich wirklich haarklein an die EBA richten?
Ich könnte ja auch Standheizung an einem anderen Ort im Auto verbauen?
Auf welche Vorschriften muss ich achten, dass die Standheizung eingetragen wird?
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
Es müssen nur Luftheizungen abgenommen werden,
da es sein kann, dass die Brennkammer zur Luftkammer durchrostet,
dann sind die Verbrennungsgase in der Luft sprich CO das ist giftig.
Normale PKW Standheizungen, die erst das Kühlwasser aufheizuen betrifft dies nicht.
Bearbeitet von - BMWSchleicher am 12.10.2008 18:38:26
Hi Leute,
stimmt schon so weit, nur:
Marco: eine Typgenehmigung hat nichts mit "braucht nicht eingetragen werden" zu tun. Das sind zwei verschiedene Dinge. Typgenehmigung bedeutet lediglich, dass das betreffende Bauteil von einer Prüfstelle für in Ordnung befunden wurde. Ob man eine ABE oder Einzelabnahme benötigt, ist dann ein anderes Kapitel.
Frank: Stimmt soweit alles. ;)
Mr. Welker: Jein, es ist z.B. darauf zu achten, das die Einbaulage eingehalten wird und nicht wahllos einfach irgendwas gepfuscht wird. Auch hat man sich an die Einbaulage des Abgasrohres zu achten. Das sind entscheidende Dinge. Aber ob nun ein Kabel auch genau den Radius beim durchhängen hat wie auf auf dem Bild der Einbauanleitung (EBA) verlangt niemand. Der TÜV oder eine sonstige anerkannte Abnahmestelle nimmt eine Sichtprüfung und Funktionsprüfung vor und achtet, das kein, wie soll ich sagen; Pfusch, beim Einbau stattfand wie z.B. z.B. unzureichende Befestigung o.ä.
Ob der Prüfer auch die gesetzlichen max. 13 Vol.% Co2 im Abgas misst oder nicht sei dahingestellt. Dem einen ist die Standheizung egal, der andere guckt ob sie auch eingetragen ist wenn es eine nachträglich nachgerüstete ist, wiederum andere überprüfen das Typenschild und vergleichen es mit dem auf dem Gehäuse der Standheizung.
Gruß Bardock
Bearbeitet von - Bardock am 12.10.2008 19:10:38
Ahso ok ^^
Naja. Da fallen zum Beispiel so Problemchen mit dem Verlegen des Wasser Schlauches an.
So wie's in der EBA steht ging bei mir nicht, weil die Sekundärlaufpumpe dies nicht zugelassen hat.
Aber was nicht passt, wird passend gemacht ;-)
Zitat:
Es müssen nur Luftheizungen abgenommen werden, da es sein kann, dass die Brennkammer zur Luftkammer durchrostet, dann sind die Verbrennungsgase in der Luft sprich CO das ist giftig.
Bei Luftheizungen muss auf jedenfall die Brennkammer alle 10 Jahre ausgetauscht werden. Darauf achtet der TÜV auf jeden Fall. (Nachweis ist vorzulegen).
Ähm. Wie läuft die Eintragung ab?
Bekommt man da einen Zettel in die Hand gedrückt, oda bekomm ich einen neuen Fahrzeugschein?
Wird i.d.R. in die Papiere eingetragen.