Ja ist ein "luxus Problem" 😂 aber ich hatte mich so drauf gefreut. Also meinst du das man den gesamten einsatz tauschen kann wenn es der Scheinwerfer zulässt?
LG(Zitat von: E92Louis)
Das solltest du nicht tun, denn die gesamte Beleuchtungsanlage deines Autos ist so, wie sie nun mal ist, vom Hersteller genau SO zertifiziert, gehört also zum Bestandteil der allgemeinen Zulassung.
Jegliches Gebastel daran bewirkt, dass damit dann deine Zulassung zum Straßenverkehr erlischt, da ich nicht annehme, dass du mit dem Auto nur und ausschließlich auf Privatgelände herumfahren willst, würdest du dann, wenn du nicht vorgesehene Leuchtmittel reinbastelst, also ohne Betriebserlaubnis herumfahren, was schon eine Straftat darstellt!
Du verlierst folglich auch den Versicherungsschutz, im Falle eines Unfalls wird die Versicherung zunächst mal den von dir angerichteten Schaden begleichen, dich dann aber in Regress nehmen, also den von der Versicherung ausgelegten Betrag zurückfordern. Und Vollkasko ist dann schon mal gar nicht.
Und das alles nur wegen einer gewünschten Lampe, die auch noch lichtschwächer als das Original ist? Wie alt bist du denn? 12?
Autfan Dieter
Bearbeitet von: Autofan Dieter am 19.12.2018 um 17:27:16Bearbeitet von: Autofan Dieter am 19.12.2018 um 17:28:04