Hi,
wenn ein Fahrzeug Steine vom Boden aufschleudert und damit beispielsweise die Frontscheibe des Hintermanns beschädigt, trifft den Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs in der Regel keine Schuld. Die Gerichte sprechen von einem unabwendbaren Ereignis.
Ausnahmen gibt's in Bereichen, wo mit Steinschlaggefahr zu rechnen ist (Baustellen, frisch geschotterte Strecken, etc.).
Die Frage nach Radabdeckungen oder Spritzlappen ist irrelevant.
Niemand kann zu 100% beweisen, dass genau der Vorfall mit diesen Teilen nicht auch aufgetreten wäre.
Das Fahrzeug muss natürlich den Vorgaben der Zulassung entsprechen.
Da würde ich aber lieber den Hersteller fragen als den Fahrzeughalter.
Solange sich LKW Fahrer und Halter sich an die geltenden Verkehrs- und Zulassungsregeln gehalten haben, sehe ich wenig Chancen, Schadensansprüche geltend zu machen...
Ciao - Carsten