Tacho Manipuliert was nun ?
Das ist auch nicht vom Nachteil, dieser mündliche Kaufvertrag.
Aber das Auslesen samt Kilometerstand kostet 25 Euro. Dann hat man es schriftlich und kann sich darauf beziehen.
Aber der RA verdient ja etwas an jedem Brief. Somit kann man es natürlich auch in die Länge ziehen.
Manipulation ist strafbar, das ist korrekt.
Aber das muss zweifelsfrei bewiesen werden, dass es der Verkäufer war.
Und selbst wenn, dann hast du eh nix davon.
Viel Glück bei dieser Geschichte.
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Hallo Heckpropeller,
schau mal hier
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Gruß
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Ich will ja mur mein Geld wieder zurück oder er geht vom Kaufpreis runter, was die Polizei mit ihm macht ist mir eigentlich egal und Anwalt lässt sich natürlich bezahlen, deshalb mache ich ja von meinem Rechtsschutz gebrauch.
Danke für eure Hilfe, ich werde dann weiter berichten was nachher am Ende raus kommt 👍🏾
und wie beweist du nun mit welchem Kilometerstand Dir das Auto verkauft wurde?
Er kônnte ja nun behaupten, dass er dir mündlich den echten Kilometerstand genannt hat?
oder noch anders: wie beweist du, dass nicht du im Nachhinein gedreht hast,
um noch ein paar Euro rauszuholen?
Bearbeitet von: Maninblack am 04.10.2018 um 19:08:54
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Ich hatte einen Zeugen dabei und zweitens habe ich Bilder gemacht von seinem Inserat und drittens steht im Tüvbericht 139 tausend 2017 und er wäre ja schön blöd wenn am Tacho steht 146 tausend und er im nachhinein sagt er hat runter gedreht und mir das gesagt, dann macht er sich ja strafbar, weil Tacho Manipulation ist eine Straftat, er kann wenn er vorbestraft ist bis zu 5 Jahre in Knast kommen und wenn nicht 1 Jahr aber in meisten fällen kriegt man ne Bewährungsstrafe wenn man nicht vorbestraft ist.
Wenn er nicht blöd ist lässt er sich auf einen Deal ein, ansonsten habe ich ein gutes Gefühl das ich mein Geld er sein Auto oder zumindest einen Teilbetrag wieder bekomme+Auto behalten natürlich
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Fahrzeugbrief ist er seit 04.2015 eingetragen und bei BMW war das Auto laut Reparaturhistorie 2014 mit einer Laufleistung von 159227 km.
Laut Vin Decoder 05.2015 wo das Auto in seinem Besitz ist 169 tausend.
Laut letztem Tüvbericht 06.2017 bei 139 tausend.
Und verkauft an mich mit 146600 km.
Also noch eindeutiger gehts nicht.
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dann stell die Karre schön in die Garage bis die Angelegenheit irgendwann mal geklärt ist und kauf dir was anderes damit Du nich zu fuss gehen musst.
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Ja ich weiß das kann dauern, die karre steht auch auf dem Privatparkplatz nicht angemeldet, vorübergehend habe ich noch das Auto von meiner Frau.
Ich hoffe er kooperiert und nimmt das Auto wieder zurück
Hast du ihm das Geld für das Auto überwiesen (mit eindeutigem Verwendungszweck), bar gegeben oder einen Teil Bar und einen Teil überwiesen?
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Bar übergeben, darüber habe ich mir auch schon gedanken gemacht falls er sagt er kein Geld bekommen oder nur 5000€ oder wie auch immer. Ich habe einen Zeugen dabei gehabt.
Wenn es halt eben nicht dazu kommt das der Kauf rückgängig gemacht wird und ich das Auto behalten muss könnte ich auch damit leben. Aber er wird auf jedenfall zur Rechenschaft gezogen wegen Tacho Manipulieren was eindeutig ist wo das Fahrzeug in seinem Besitz war und das reicht schon für mich, hauptsache er kriegt die Strafe die er verdient.
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Optisch ist und technisch ist das Fahrzeug für seinen Alter in einem guten Zustand, ein paar Kleinigkeiten müssen gemacht werden, ich verstehe nicht wieso er am Tacho dreht, hätte er alles so gelassen und als Bastler Fahrzeug verkauft, hätte er sogar das selbe Geld bekommen oder wenn nicht mehr. Es waren bestimmt viele da und haben am Tachostand gezweifelt oder sich vorher ne Auskunft geholt, sind ja nicht alle so hohl wie ich. Weil die e46 330CI M-Packet facelift modelle liegen ja mit mehr Laufleistung sogar über 9000€ und mit der Laufleistung sogar weit über 10.000€
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naja wenn 2014 schon knapp 160 tkm drauf waren , hat der wagen jetzt in echt um die 200 tkm gelaufen ... selbst im topzustand ist dann der Reale Verkaufswert um die 6-8000,- je nach Zustand, da zahlt dir keine Sau 9000,- aufwärts...
Am Ende ist Recht haben und Recht bekommen nich immer so einfach..
Erst mal musst du Ihm alles lückenlos beweisen können das die Tacho Geschichte von Ihm gemacht wurde, dann reden wir weiter...
Ohne Fachanwalt mit Rechtschutz im Rücken is das auch kein Easy Ding!
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Habt doch Rechtsschutz und Fachanwalt eingeschaltet und guck mal im Netz wie die hehandelt werden, dann reden wir weiter...
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In seinem Besitz hatte das Fahrzeug Mai 2015 169000 laut Vin Decoder und jetzt als er mir das verkauft hat 146600.
Reicht das nicht ? Tüvbericht 2015 kriegt der Anwalt auch noch raus.
Wieviel Beweise braucht man noch und wer wenn nicht er soll sonnst am Tacho gedreht haben ?
In seinem Besitz hatte das Fahrzeug Mai 2015 169000 laut Vin Decoder und jetzt als er mir das verkauft hat 146600.
Reicht das nicht ? Tüvbericht 2015 kriegt der Anwalt auch noch raus.
Wieviel Beweise braucht man noch und wer wenn nicht er soll sonnst am Tacho gedreht haben ?
(Zitat von: Sello)
Hörst Du BITTE auf, dauernd alles in einzelnen Beiträgen innerhalb ein paar Minuten Differenz zu posten? Der Thread wird unnötig aufgebläht. Danke
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Auch wenn gedreht, am Ende hast Du doch nur das bezahlt was die Karre mit orig. km Stand wert ist. Oder seh ich das falsch?
Also hat der Verkäufer durch das zurück drehen keinen Vorteil erlangt und Du im Umkehrschluss keinen Nachteil.
Fahr das Auto und gut ist, fürs nächste Mal weißt du bescheid.
Ich würde meinen:
-Kein schriftlicher Kaufvertrag vorhanden
-Geld Bar übergeben ohne Quittung oder es sonst irgendwie festgehalten zu haben
---> vergiss es, irgendwas vom Verkäufer zurück zu kriegen.
Zeugen hin oder her. Am Ende wird er auch Zeugen haben und es steht Aussage gegen Aussage.
Ich weiß, es ist bitter wenn einem Unrecht widerfahren ist aber so schlimm ist ja deine Situation mit diesem Auto ja auch nicht.
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Ja an das alles habe ich auch schon gedacht, einfach weiterfahren und gut ist, aber das mit dem Tacho geht mir schon auf die Nieren, so einfach will ich es auch nicht auf mich sitzen lassen. Mal abwarten wie er reagiert auf den ersten Brief vom Anwalt, dann kann man immernoch schauen was am besten ist.
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der wird im Normalfall das Schreiben lachend in Eimer hauen ....
Es wurde eigentlich alles wichtige gesagt....
Den eigenen Zeugen kannst Kniggen..da wird der sagen er wäre zu 3 gewesen...
Und deine Vorgehensweise wie du ein Kfz kaufst is halt etwas naiv gewesen...
Mein Gott fahr die karre wenn's nen guter Zustand ist und fertig...
Bis das vor Gericht ginge und mit welchem Ausgang...kostet Zeit und nerven.....
Zunächst einmal interessiert das die Polizei überhaupt nicht, solange keine klare Betrugsabsicht nachweisen kann.
Zivilrecht juckt die nicht.
Zum anderen Schritt Nr.1:
Zu BMW und Kilometerstand auslesen lassen.
Schritt 2 :
Ab zum Rechtsanwalt.
Es ist völlig unerheblich, ob der Verkäufer davon gewusst hat oder nicht.
Es ist sehr schwer ihm Vorsatz zu unterstellen und ihn wegen Betrug anzuzeigen.
Das kannst du dir schenken.
Aber in jedem Fall ist es so, wenn der Kilometerstand erheblich abweicht, dann sind die zugesicherten Eigenschaften fehlerhaft.
Also fechtet man den KV an und kann eine Rückabwicklung erwirken. Natürlich mit Hilfe eines Juristen.
Alles aber natürlich nur, wenn du keinen zweifelhaften Kaufvertrag unterschrieben hast. Das ist sehr wichtig.
Edit:
Ihr habt tatsächlich keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht?
Bearbeitet von: Heckpropeller am 04.10.2018 um 17:57:50
(Zitat von: Heckpropeller)
Alles richtig, was du schreibst, und ja, es gab keinen schriftlichen Kaufvertrag, der aber auch gar nicht notwendig ist (Kaufverträge müssen nicht schriftlich abgeschlossen sein, mündlich gilt genau so, einzige Ausnahme: Haus- und Immobilienkauf/Verkauf, der muss immer schriftlich sein und von einem Notar aufgesetzt werden).
In diesem Fall ist da sogar für den Käufer von Vorteil, weil ja die Tatsachen für sich sprechen, dass hier manipuliert wurde, der Kaufvertrag ist also null und nichtig und muss rückabgewickelt werden, falls man sich nicht über einen Preisnachlass einig wird.
Ob die Staatsanwaltschaft hier wegen der im Raum stehenden Straftat "Tachomanipulation" tätig werden wird, ist unklar, sie wird auf jeden Fall diesen Namen des Verkäufers und mutmasslichen Tachodrehers zu den Akten nehmen, gibt es dann noch mal so einen Fall, wo der Name auftaucht, wird sie tätig werden, vorher wohl eher nicht.
Autofan Dieter