Hallo,
ich habe nirgends einen Thread gefunden wo ich meine Frage stellen könnte, deshalb stelle ich sie hier:
Wenn man eine
Spurverbreiterung an einem
"E90 318i Bj.2007 129Ps" einbauen will, bezieht sich die
2% Regel (welche in der Betriebserlaubnis der Felgen steht) ,auf die
Gesamtbreite des Fahrzeugs (ohne Spiegel usw.) oder auf die
Achsbreite? Und wo kann ich sie
nachschlagen?
Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen, ich bin am verzweifeln?
Lg. Marc