Zitat:
Originalteile muss man nicht eintragen lassen. Ist ja praktisch nur ausgetauscht, E36 zb gegen Z*...
Zitat:
Baust du zum Bsp. eine orig. BMW M5 Hecklippe auf einen E36 erlischt die Betriebserlaubnis.
Zitat:
Schon richtig. Aber der Schalthebel dürfte dem TÜV ziemlich egal sein.
Wenn man nicht schalten kann, ist das zwar unpraktisch, aber nicht verkehrssicherheitsrelevant.
Zitat:Zitat:
Originalteile muss man nicht eintragen lassen. Ist ja praktisch nur ausgetauscht, E36 zb gegen Z*...
Ist leider Quatsch.
Baust du eine orig. E36 M3 Frontschürze OHNE M-Seitenschweller und OHNE M-Heckschürze an, so erlischt deine Betriebserlaubnis. Nur für alle 3 Teile gibt es ein Gutachten.
Klar fallen die meisten Sachen nicht auf, aber nur weil es keiner merkt, ist es nicht legal ;-)
@Hammam
Wie jetzt, du hast deinen so wie er ist durch den TÜV bekommen? *g*
Auch mit Gips ;-)
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MfG
Thorsten
91er Limo
Lebensmotto: Genieße was du hast, solange du es hast
Region NRW(Zitat von: McClane)
Zitat:
nur das in den gutachten von der front nix von seitenschweller und heck steht und im gutachten vom heck auch nix von front und seite :P..somit erlischt da garnix...das die sach nur zusammen zulässig is steht nur im umrüsstkatalog aber nich in den ABEs der teile...Zitat:Zitat:
Originalteile muss man nicht eintragen lassen. Ist ja praktisch nur ausgetauscht, E36 zb gegen Z*...
Ist leider Quatsch.
Baust du eine orig. E36 M3 Frontschürze OHNE M-Seitenschweller und OHNE M-Heckschürze an, so erlischt deine Betriebserlaubnis. Nur für alle 3 Teile gibt es ein Gutachten.
Klar fallen die meisten Sachen nicht auf, aber nur weil es keiner merkt, ist es nicht legal ;-)
@Hammam
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Mein Compact(Zitat von: yPoc)