Hi,
so einfach ist es leider nicht.
Da gibt's die
EU Richtlinie 540/2014 - ziemlich sperrig zu lesen.
Daraus erschließt sich, dass Klappenanlagen - wie Ihr sie Euch vorstellt - nicht zulässig sind.
Weiterhin zulässige Klappenanlagen und Soundgeneratoren dürfen den Sound verändern, aber nicht lauter werden.
Bestehende Gutachten sind ungültig (Auskunft vom TÜV Süd).
Das betrifft auch Alt-Fahrzeuge die nur rudimentären Lärmvorschriften unterliegen.
Bestandsschutz gibt's nur für bereits montierte und eingetragene Anlagen (egal ob Zubehör oder ab Werk).
Ciao - Carsten
Bearbeitet von: cxm am 23.06.2018 um 09:30:27